BU: Gesundheitshistorie Vorgang

  • Hallo, ich habe ein paar kurze Fragen zum Thema BU. Ich würde gerne mit einer detaillierten Übersicht meiner Gesundheitshistorie eine sinnvolle BU-Beratung haben. Ich weiß aber bisher nicht, wie diese am besten erstellt wird: Sollte ich meine Ärzte kontaktieren, damit diese mir alles auflisten? Oder erstelle ich diese Liste selber, und dann evtl. nicht medizinisch 100% korrekt? Und für welchen Zeitraum sollte diese Historie gelten (Faustregel letzte 5 Jahre?)

  • Hallo, ich habe ein paar kurze Fragen zum Thema BU. Ich würde gerne mit einer detaillierten Übersicht meiner Gesundheitshistorie eine sinnvolle BU-Beratung haben. Ich weiß aber bisher nicht, wie diese am besten erstellt wird: Sollte ich meine Ärzte kontaktieren, damit diese mir alles auflisten? Oder erstelle ich diese Liste selber, und dann evtl. nicht medizinisch 100% korrekt? Und für welchen Zeitraum sollte diese Historie gelten (Faustregel letzte 5 Jahre?)

    Hallo und herzlich Willkommen im Forum.


    ich habe es damals so gemacht das ich bei meiner Krankenkasse angerufen habe und diese Übersicht von dort besorgt habe.
    ich bin der Meinung das du alles was 5 Jahre ist(ambulant) und 10 Jahre (stationär)
    Aber binde mich nicht drauf fest, es ist schon etwas länger her.

  • Danke für deine Begrüßung und Antwort Ethnonym.


    Ist es denn überhaupt so, dass die Krankenkasse sämtliche Unterlagen hat, die meine Ärzte in den Patientenakten haben? Mein Hausarzt, bei dem ich unterdessen war, meinte, ich könnte ja auch die Kopien meiner Patientenakte(n) an den Gesundheitsbogen anheften, so würde man auf Nummer Sicher gehen. Wird dies akzeptiert? Oder muss man den Fragebogen (?) zwingend ausfüllen?

  • Hallo,


    grundsätzlich geht es drei Wege:

    • Patientenakten von Ärzten, Krankenhäusern und anderen Behandlern anfordern
    • Die Krankenkasse oder PKV um Auskunft bitten
    • Die Kassenärztliche Vereinigung der Bundesländer, in denen sich die Praxen der in den letzten X Jahren besuchten Ärzte befinden um Auskunft bitten.

    Die Patientenakte würde ich nicht mit dem Antrag zusammen einreichen.
    Erstens müssen die vom Versicherer in Textform formulierten Fragen im Antrag beantwortet werden und zweitens sollte man es tunlichst vermeiden, mehr mitzuteilen, als gefragt wird. Und das kann ungewollt leider passieren, wenn man die Akte mit einreicht.

  • Dankeschön für die Antworten.


    Herr Kliem, könnte es dann nicht auch passieren, dass - evtl. schwammig gestellte - Fragen evtl. "falsch" (im Auge des Versicherers) beantwortet werden (z.B. wegen meines Unwissens, oder weil der Arzt, den ich um kostenpflichtige Hilfe bei der Ausfüllung des Bogens bitten könnte) und eine angehangene Patientenakte im Streitfall belegen könnte, dass der Versichererer ja auf alle relevanten Informationen Zugang hatte!? Also gibt es nicht diesen Pro-Punkt? Und wäre ein zweiter Pro-Punkt nicht auch, dass der Versicherer durch die Akten eine höhere Transparenz hat, mich als Kunden so besser einschätzen kann und so meine Chancen, angenommen zu werden, steigen könnten?


    Ich habe v.a. Bedenken bei der Ausfüllung der Bögen, da a) ich möglichst keinen Arzt dafür bezahlen möchte, der dann in der Hektik evtl. auch was falsches einträgt - ist ja auch nur ein Mensch - und b) die Fragen im Bogen evtl. unklar oder leicht missverständlich gestellt werden, evtl. sogar aus einer "Masche" heraus, dass sich der Versicherer am Ende rausreden kann?

  • Hallo Nomoreidols,


    an welche Frage denken Sie konkret?
    Versicherer mit "schwammigen" Fragen würde ich schlichtweg ignorieren.
    Es gibt genügend gute Versicherer, die die Antragsfragen klar definieren.


    Ihre Chance können besser oder schlechter sein.
    Wenn Sie dem Versicherer z. B. bei einer angabepflichtigen Erkrankung aufzeigen möchten, dass es sich nur um eine leichte Form der Erkrankung handelte, würde ich immer einen Arztbericht erstellen lassen und diesen einreichen.
    Wenn Sie die Akte einreichen, und der Versicherer dort etwas sieht, nachdem er aber nicht gefragt hat, können Ihre Chancen auch schlechter sein.


    Wenn Sie es sich nicht zutrauen, die Fragen vollständig zu beantworten, können Sie die Aktenkopien natürlich mitsenden.