Ehrenamtspauschale bei bisherigem Minijob

  • Liebes Finanztip-Team,


    ich war bis dato bei einer Gemeinde als Nachmittagsbetreuerin als geringfügig beschäftigt angestellt. Nun habe ich allerdings einen Minijob in der Gastronomie und meinen Job in der Betreuung aufgegeben. Die Überlegung ist, ob ich nun in der Sommerferienbetreuung als ehrenamtliche Mitarbeiterin mitwirken kann und somit Gebrauch von dem Übungsleiterfreibetrag oder der Ehrenamtspauschale machen kann (Obwohl ich bei der Gemeinde für dieselbe bzw. ähnliche Arbeit als Minijobberin zuvor angestellt war).
    Ich wäre Ihnen über eine Antwort sehr verbunden.


    Herzlichen Dank und viele Grüße
    SarahBi

  • Hallo SarahBi.


    Das mit der Anwendung von Übungsleiterfreibetrag bzw. Ehrenamtspauschale sehe ich als nicht umsetzbar an.


    Diese Freibeträge sind für Institutionen anwendbar, die als gemeinnützig anerkannt sind. Zu diesem Kreis zählt eine Kommune nicht.


    Oder ist unter "Gemeinde" eine Kirchengemeinde zu verstehen?


    Dann wäre das grundsätzlich eine Möglichkeit.


    Ansonsten müsste der Arbeitgeber ja wissen, ob er die Pauschalen anwenden darf, oder nicht.