Liebes Finanztip-Team,
ich war bis dato bei einer Gemeinde als Nachmittagsbetreuerin als geringfügig beschäftigt angestellt. Nun habe ich allerdings einen Minijob in der Gastronomie und meinen Job in der Betreuung aufgegeben. Die Überlegung ist, ob ich nun in der Sommerferienbetreuung als ehrenamtliche Mitarbeiterin mitwirken kann und somit Gebrauch von dem Übungsleiterfreibetrag oder der Ehrenamtspauschale machen kann (Obwohl ich bei der Gemeinde für dieselbe bzw. ähnliche Arbeit als Minijobberin zuvor angestellt war).
Ich wäre Ihnen über eine Antwort sehr verbunden.
Herzlichen Dank und viele Grüße
SarahBi