Immobilien-Sanierung und Steuererklärung

  • Hallo,


    meine Lebensgefährtin hat vor ca. 5 Jahren das Haus ihrer Großeltern geschenkt/überschrieben bekommen. Das Haus stand die ganze Zeit leer und es war lange nicht klar wie es damit weiter gehen wird. Letztes Jahr haben wir uns entschieden einen Kredit aufzunehmen und das Haus sanieren/renovieren zu lassen. Die Arbeiten gingen von Oktober 2016 bis Februar 2017. Die Abschlussrechnungen mit aufgeschlüsselten Lohnkosten der beiden beteiligten Firmen haben wir 2017 erhalten, allerdings haben wir in 2016 schon Abschlagsrechnungen (ohne Lohnkostenaufschlüsselung) erhalten und bezahlt.


    Nun meine Fragen:


    - Können die Lohnkosten für die Sanierungsarbeiten steuerlich abgesetzt werden?
    - Wenn ja, in welchem Steuerjahr (2016 oder erst 2017)
    - Können weitere Kosten abgesetzt werden, z. B. Grundbuchamt, Notar (Eintragung Grundschuld), Kreditkosten (Zinsen, Gebühren), etc.


    Seit 1.2. wohn die Schwester meiner Lebensgefährtin in dem Haus zur Miete. Aber das ist ja erst für die Steuererklärung im nächsten Jahr ein Thema, oder?


    Das Thema ist vermutlich zu komplex, um es in diesen Rahmen zu klären, aber vielleicht hat ja jemand ein paar Tipps.


    Vielen Dank.


    toka1977

  • Nein, können Sie nicht, denn eine gekaufte/gemietete Wohnung/Haus wird es dann zum Haushalt i.S.d. § 35a EStG, wenn man auch tatsächlich dort einzieht (Siehe Rz. 3 des BMF Schreibens zu § 35a EStG).


    Ein anderer Aspekt wäre aber viel interessanter. Wenn das Mietverhältnis mit der Schwester steuerlich anzuerkennen ist, weil korrekte Verträge da sind und die Miete auch tatsächlich fliesst sowie mindestens 66% der ortsüblichen Miete beträgt, können alle mit der Vermietung zusammenhängenden Kosten als Werbungskosten bzw. in 2016 als vorweggenommene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung angesetzt werden.


    Auch die von Ihnen genannten "weiteren Kosten", denn die wären im Rahmen der Haushaltsnahen Dienstleistungen nicht berücksichtigungsfähig.


    Es könnten je nach Umfang der Renovierung/Sanierung nur theoretisch Anschaffungs/Herstellkosten sein, statt Werbungskosten, aber das ist nun wirklich zu komplex um es hier zu erläutern.