Newsletter Bausparsofortfinanzierung

  • Hallo allerseits,


    Ich habe gerade den wöchentlichen Newsletter gelesen und habe zu folgendem Sachverhalt eine kurze klärende Frage:





    Auch eine Bauspar-Sofortfinanzierung lässt sich umschulden
    Immerhin ein Drittel aller Baufinanzierungen wickeln die Bausparkassen ab. Dabei gilt: Auch Bauspar-Darlehen können Sie ohne weitere Kosten jederzeit umschulden. Dies gilt allerdings nicht, falls Sie eine Bauspar-Sofortfinanzierunghaben und noch in der Ansparphase sind. Sie müssen sich gedulden, bis Sie in der Tilgungsphase angelangt sind: Dann können Sie sofort den Kredit ablösen – auch mit einem ganz normalen Baukredit einer Bank....





    Wir haben 2011 so eine Finanzierung bei BHW abgeschlossen und sind damit nicht happy. Derzeit befinden wir uns in der Ansparphase. Gerne würden wir die Finanzierung schnellstmöglich umschulden. Dazu haben wir folgende Überlegung: wir zahlen mehr als vereinbart auf den Bausparvertrag ein, sodass dieser bereits 2019 zuteilungsreif wird (BKZ wäre ausreichend). Dann müssten wir doch in die Darlehensphase automatisch übergehen (in 2019) und könnten das Darlehen sofort umschulden oder haben wir da ein Denkfehler??


    Dass es so oder so nach 10 Jahren ein Sonderkündihungsrecht gibt, ist bewusst. Nur könnten wir so noch früher aus der teuren Finanzierung raus.


    Danke für das Feeback!

  • Hallo,


    nein, Sie haben keinen Denkfehler. Sie können es auch so handhaben, dass Sie das Anschlussdarlehen gar nicht erst abnehmen. Ich würde im Vorfeld kurz das Gespräch mit dem BHW-Menschen suchen und Ihr Vorhaben erklären.


    Auch mit dem Sonderkündigungsrecht liegen Sie richtig. Beachten müssen Sie hier nur, dass 10 Jahre nach Vertragsschluss nicht ausreichen, sondern 10 Jahre nach Auszahlung des LETZTEN Euros die 10 Jahre zu zählen beginnen. Nach Ablauf der 10 Jahre haben Sie zu jedem Zeitpunkt eine sechsmonatige Kündigungsfrist. Danach kann umgeschuldet werden.


    Gruß