Wie gehen Banken mit Nichtveranlagungsbescheinigungen um ?

  • Unsere neuen NVB haben wir bei unseren 3 Banken für den Zeitraum 2018 bis 2020 eingereicht.
    Hier nun der Bericht wie die Banken reagiert haben.
    Bank 1 hat uns den Erhalt bescheinigt. Gleichzeitig schreibt die Bank :"Bitte beachten Sie, dass eine Rücksendung der Nichtveranlagungsbescheinigung im Original nicht möglich ist." Daraufhin haben wir widersprochen, da wir laut EStG verpflichtet sind die NVB auf Verlangen des Finanzamts zurückzugeben. Die Bank hat nun behauptet, sie würde in dem Fall die NVB zurückgeben. Eine Entschuldigung hat sie sich erspart.
    Bank 2 hat uns ebenfalls den Erhalt bescheinigt. Gleichzeitig schreibt die Bank :"Wir haben für unsere Unterlagen eine Kopie angefertigt, daher benötigen wir das Original nicht." Die NVB lag als Anlage bei. Das ist nun sicher auch nicht richtig.
    Bank 3 hat bisher überhaupt nicht reagiert. Wir können nun erst 2018 erkennen, ob die Bank die NVB erhalten hat.
    Wir würden uns wünschen, dass die Banken ihrer Verantwortung gegenüber uns als Kunden, sowie unserer Gesetzgebung gerecht wird.


    Altsachse