Thesaurierende ausländische Investmentfonds - Sparerpauschbetrag

  • Hallo zusammen,


    ich investiere monatlich in einen ausländischen thesaurierenden Investmentfonds. Die jährlich thesaurierten Erträge muss ich laut Finanztip bei der Steuererklärung in der Anlage KAP angeben. Hierzu habe ich noch eine Fragen.


    1.) Was ist für den Fall, wenn meine gesamten Kapitaleinkünfte unter 801 Euro liegen? Muss ich in diesem Fall auch eine Angabe machen?


    2 a) Anschlußfrage für den Fall, dass ich keine Angabe zu machen habe: Wenn ich mich in Zukunft von den Anteilen trenne, ist es mein Verständnis, dass die Depotbank (Inland) die Steuern für Kursgewinne direkt an das Finanzamt abführt. Enthalten sind ja auch die jährlich thesaurierten Erträge für die ich jedoch keine Steuern zahlen musste, da meine Kapitaleinkünfte unter 801 Euro lagen. Wird mir in diesem Fall nicht zuviel abgezogen? Falls ja, wie kriege ich diesen Anteil vom Finanzamt wieder?


    2 b) Anschlußfrage für den Fall, da ich eine Angabe zu machen habe: Ich besitze den Fonds seit 2011 und habe in den vergangenen Jahren keine Angabe gemacht. Wie ist jetzt vorzugehen? Kann ich diese Angabe nachträglich durchführen?


    Vielen Dank vorab für die freundliche Hilfe! Ich bin gespannt auf die Antwort!

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Neumann,


    im reichhaltigen Fundus von Finanztip konnte ich folgenden Artikel finden, der Ihnen sicherlich die Fragen größtenteils beantworten wird:


    http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/thesaurierende-fonds/


    Des Weiteren empfehle ich Ihnen die Info-Seite der ¨ Union Investment¨:


    https://privatkunden.union-inv…z__besteuerung/index.html

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo,
    meine Frage bezieht sich auf die Empfehlung auf der Homepage: ComStage MSCI World TRN UCITS ETF (LU0392494562). Wenn ich die Fondsdaten richtig verstanden habe, handelt es sich hierbei um einen ausländischen thesaurierenden Fonds bei dem bei Verkauf ein Risiko für Doppelbesteuerun besteht.


    Warum empfiehlt Finanztipp ausgerechnet dieses Fonds? Wird dadurch die praktische Handhabung für Ooto-Normalverbraucher nicht verkompliziert? Im Artikel von finanztipp zu dem Risiko steht nur lapidar, dass man die Abrechnungen aufheben soll, um beim Verkauf die bereits angegeben Erträge nochmal zu nennen. Diese BEschreibung fand ich etwas dürftig. Wo soll man, dass den genau in der Anlage KAP angeben?
    Kann man diesen Zirkus nicht gleich umgehen, wenn man einen ETF empfehlen würde, der gar nicht dieses Risiko trägt?


    Danke schon mal für alle Antworten.

  • Jein. Bitte mal auf der Homepage von Comstage ( http://www.comstage.de/Product…tDetails.aspx?p=147164488 ) bzw. im Bundesanzeiger schauen ( https://www.bundesanzeiger.de/…o_quicksearchlist)=Suchen ) und im ersten Dokument nach der ISIN suchen. Da ist jeweils alles Null. Da das wohl dauerhaft so ist kein Problem mit der Anlage KAP.


    Persönlicher Kommentar:
    Da der Fonds swapbasiert ist und damit ein wenn auch kleines Kontrahentenrisiko in sich trägt würde ich ihn eher nicht nehmen wenn es Alternativen gibt.


    FInanztip hat dies auf dieser Seite sehr transparent dargestellt http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/ , ziemlich weit unten sind die Vor- und Nachteile hinreichend beschrieben, replizierend und ausschüttend ist der unterste von UBS. Gegencheck im Bundesanzeiger zeigt, dass hier nichts thesauriert wird. Allerdings kenne ich da keinen kostenlosen Handel / Sparplan. Dann vielleicht den von iShares, allerdings kommt hier lt. Bundesanzeiger eine minimale Teil-Thesaurierung auf (ca. 1,5 % der Ausschüttung). Hier kann man darüber nachdenken, die Anteile alle paar Jahre zu rollen, also kurz vor Jahresende verkaufen und wieder kaufen, speziell wenn man den Freibetrag noch nicht voll hat.

  • Hallo,
    welche der vielen Kennzahlen, die einen ETF beschreiben, sagt mir wie hoch der thesaurierte Ertrag unterjährig ist?
    Oder anders, wie kann ich den Ertrag eines thesaurierenden ETFs unterjährig ermitteln?
    Die tägliche Wert-Änderung an der Börse ist nicht gemeint.


    Danke

  • Leider herrschen bei mir trotz oben genannter Informationen und links Unklarheiten.
    Ich schildere meinen Fall:


    1. Ich bin Student und nicht einkommenssteuerpflichtig.


    2. Ich besitze Anteile an zwei ausländischen, thesaurierenden Fonds mit physischer Replikationsmethode. Nämlich folgende: A0RPWH und A111X9.


    3. Ich habe bisher nicht sonderlich viel eingezahlt und deshalb Gutschriften über den thesaurierenden Betrag erhalten, die pro Stück im nur niedrigen US-Centbetrag liegen.


    4. Also sind meine Gewinne insgesamt weit unterhalb meines Freistellungsbetrags bei der Bank, bei der ich mein Depot führe.


    So weit ich weiß, bin ich verpflichtet die Erträge jährlich zu versteuern, also in der Steuerbescheinigung unter KAP anzugeben. Gilt das auch für mich, wo ich doch gar nicht einkommenssteuerpflichtig bin?


    Muss ich diese kleinsten Centbeträge aber trotzdem bei der Steuererklärung angeben, um einer zukünftigen Doppelbesteuerung bei Verkauf zu entgehen?


    Und muss ich das tun auch wenn diese Erträge weit unter dem Freistellungsbetrag liegen?


    Und muss ich dann diese Beträge für die Steuererklärung in Euro-Cent-Beträge umrechnen? Und wie soll denn das gehen (Tageskurs von wann?)


    Vielleicht mögen meine Fragen etwas unerfahren erscheinen, vor allem trotz aller vorherigen Erklärungsversuche, ich muss aber nun zum ersten Mal mit diesen thesaurierten Erträgen "umgehen" und bin somit auch unerfahren.


    Generell stellt sich mir noch die Frage, wenn ich in diese Fonds jetzt 40 Jahre per Sparplan einzahle, welche Dokumente muss ich am Ende haben, um einer Doppelbesteuerung des Staates vorzubeugen?
    Vermutlich:


    - meine jährlichen Steuererklärung bzw. vielmehr die Antwort des Finanzamtes darauf, auf dem ich unter KAP die thesaurierten beträge angegeben habe
    - jeweils meine Abrechnungen bzw. Gutschriften über die thesaurierenden Erträge
    - auch meine einzelnen Wertpapierabrechnungen aus jedem Monat (?)
    - oder meine monatlichen Konto- bzw. Depotauszüge (?)
    - oder gibt es da jährlich irgendein Dokument das ausreichend ist (?)


    Ich hoffe, mir kann jemand mit mehr Wissen und Erfahrung konkret weiterhelfen. Ich komme nämlich mit den generellen Beschreibungen und Erklärungen zur Thematik nicht klar - leider.