staatliche verordnete Abzocke bei Auszahlung von Direktversicherungen

  • Liebes -Forum,


    ich habe im März 2008 eine Direktversicherung als "Altersvorsorge" abgeschlossen, welche monatlich nur durch mich als AN angespart wird. Nun erfahre ich, dass bei der Auszahlung auch SV-Beiträge in erheblicher Höhe anfallen. Dazu muss ich erwähnen, dass ich die gesamte Zeit seit 2008 über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene (auch ohne der mtl. Einzahlungen) und daher ohnehin immer den Höchstbeitrag solidarisch abführen lassen musste.... auch die jährlichen Erhöhungen der Beiträge (wegen dem steigendem Durchschnittseinkomme!!!) habe ich als Arbeitnehmer selbst getragen.
    Es kann doch nicht wirklich wahr sein, dass ich bereits in jedem Monat den -Höchstbeitrag zahle und dann zusätzlich noch auf die "Altersvorsorge" SV-Beiträge abführen muss! Das Ganze ist dann ein totales Minusgeschäft, für mich und viele Millionen Betroffene.


    Was kann m an tun?! Für mich stellt es sich als Enteignung -staatlich angeordnet-dar. Straftäter werden auch nur einmal für ein und dieselbe Straftat verurteilt. Wieso werden Leistungsträger, die mit Ihren hohen Beiträgen mehrere andere gesetzlich Versicherte tragen, nochmals UNBERECHTIGT belangt.


    Vielleicht muss dieses THEMA viel mehr an die Öffentlichkeit!


    VG DJMAX

  • Hallo @djmax,
    willkommen im Forum. Mir ist noch unklar, ob ich Dir helfen kann. Ich kann Dir aber sagen, wie ich es gemacht habe.
    Mir widerstrebt es, wenn an meiner Altersvorsorge noch andere Personen mit verdienen sollen. Deshalb mache ich alles selbst. Ich lege mein Geld ohne irgendeinen Vertrag selbst in aktiven und ETF-Fonds an. Da ich derzeit aufgrund meiner Nichtveranlagungsbescheinigung keine Einkommensteuer zahle, kann ich jedes Jahr geziehlt meinen Steuerfreibetrag auffüllen. Dabei komme ich nicht in die Steuerpflicht. Da ich nun Rentner bin, brauche ich für meine Erträge auch keine Krankenkassenbeiträge zahlen.
    Ich hoffe, ich konnte Dir ein paar Hinweise geben.
    Gruß


    Altsachse

  • Hallo djmax.


    Wenn es darum geht, das Problem gesamtgesellschaftlich zu behandeln, empfehle ich "Direktversicherungsgeschädigte" in eine Suchmaschine Ihres Vertrauens einzugeben. Ggf. finden Sie dort weitere Informationen oder Anregungen.


    Bezogen auf Ihren Fall ist zu sagen, dass die Beitragspflicht Ihrer Direktversicherung erst entsteht, wenn der Auszahlungsbetrag 5% der Bezugsgröße erreicht (2017: 148,75€).
    Dies gilt für einen pflichtversicherten (Krankenversicherung).


    Beim freiwillig versicherten Rentner werden ohnehin alle Bezüge berücksichtigt.


    Daher ist die Frage, wie Sie jetzt krankenversichert sind und sich dies im Rentenbezug gestalten wird.


    Daran schließt sich die Frage an, wie hoch die zu erwartende Rente sein wird und ob es sich ggf. steuern lässt, dass der Auszahlungsbetrag 5% der Bezugsgröße nicht erreicht.


    Vielleicht haben Sie doch noch Gestaltungsmöglichkeiten.

  • Hallo Referat Janders,
    dazu habe ich auch einmal eine Frage. Die zitierte Bezugsgröße (2017: 148,75€) bezieht sich auf alle "Versorgungsbezüge" nach § 19 Abs, 2 EStG. Sind damit auch Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemeint?

  • Hallo didi54,


    an der Stelle werden nur die Betriebsrenten aufaddiert.


    Die gesetzliche Rente ist an der Stelle nicht gemeint.



    Beispiel:


    Pflichtversicherter Rentner


    Rente aus der gRV: 700€
    Betriebsrente 1: 50€
    Betriebsrente 2: 85€


    Die Betriebsrenten erreichen zusammen nicht 5% der Bezugsgröße,
    somit wären nur aus der gRV-Rente Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen: rund 77€


    Wenn Betriebsrente 1 auch 85€ beträgt, wären aus beiden Betriebsrenten Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen: jeweils rund 16€
    Insgesamt (77 + 16 + 16) 109€

  • Hallo Referat Janders,
    vielen Dank für die einfache und verständliche Erklärung. Bitte erlauben Sie mir mir noch eine Nachfrage.
    Beispiel: Bei einer einmaligen Auszahlung würde eine Summe von 27400,- € fällig, bei einer monatlichen Rente 147,- €/ Monat.
    Kann ich dann davon ausgehen, dass ich bei einer einmaligen Auszahlung die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen muss und bei Inanspruchnahme einer monatlichen Rente nicht?
    Viele Grüße!

  • Diese Ansicht würde ich grundsätzlich teilen.


    Bei einer Einmalzahlung würde diese gedanklich in 120 Raten zerlegt werden und diese Raten würden dann als beitragspflichtiger Bezug angesehen werden.


    Ob es bei Einmalzahlungen eine Bagatellgrenze gibt, entzieht sich momentan meiner Kenntnis. ?(


    Müsste ich nachsteuern.

  • Vielen Dank. Ja, ich glaube, dass sich da auch der gesetzgeberische Gedanke widerspiegelt, der ja die Rente fördern will und nicht eine Kapitalanlage. Man müsste sich in diesem Fall eigentlich für die Rente entscheiden. Und wenn keine z. B. Erbkrankheiten die Lebenserwartung beeinträchtigt, dann könnte man damit einen finanziellen Vorteil erwirtschaften.