Riester für Immobilienkauf?

  • Guten Tag,


    auch ich habe (leider) eine Frage zur Riester Rente.


    Ich habe im Juli 2008 einen Riester Vertrag AXA TwinStar Riester-Rente Invest nach Tarif IRF 2 M-8 abgeschlossen.


    Seit Juli 2011 zahle ich monatlich nur die 5 € Mindestbeitrag.


    Laut aktuellem Auzug habe ich bisher KEINE Zulagen erhalten, 1.437,36 € Beiträge geleistet und ein Altersvorsorgevermögen von 589,32 €.


    Die Beiträge habe ich immer steuerlich abgesetzt.


    Mir ist dieser Vertrag aber irgendwie ein Dorn im Auge, daher habe ich ihn bisher nur so vor sich hindümpeln lassen.


    Jetzt habe ich schon recherchiert, dass eine Kündigung eines Riester Vertrags wohl nicht grad lohnenswert ist.


    Die Frage, die sich mir jetzt stellt, ist, ob ich den Vertrag


    - so laufen lassen
    - beitragsfrei stelle
    - mehr einzahle (damit ich Anspruch auf Zulagen habe)
    - oder zu einem anderen Anbieter wechsle



    In den nächsten Jahren ist der Kauf/Bau einer Immobilie geplant. Meine Idee war jetzt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, um die Zulagen zu erhalten und dann zum Zeitpunkt des Immobilienerwerbs das komplette Guthaben für diesen zu verwenden.


    Wenn ich das richtig gelesen habe, müsste ich dafür aber mindestes über 3000 € Altersvorsorgevermögen verfügen, ist das so richtig?



    MfG

  • Hallo da.pa,



    ich habe gesehen, dass noch niemand auf Ihre Fragen geantwortet hat.



    Erst einmal eine allgemeine Beobachtung: Fragestellungen hinsichtlich Altersvorsorgevermögen sollte man m.E. immer im Rahmen einer Ruhestandsplanung klären. Das gilt selbst dann, wenn das Altersvorsorgevermögen (separat betrachtet) relativ gering ist.



    Die Kündigung des Riester-Vertrages geht mit einem erheblichen Verlust einher. Das haben Sie vollkommen richtig recherchiert.


    Eine Kapitalentnahme aus einem Riester-Vertrag (während der Ansparphase!) zur Verwendung für ein neu erworbenes Wohneigentum ist tatsächlich erst ab einem Betrag in Höhe von 3.000,-- € möglich.



    Der Wohn-Riester ist in Ihrem Fall technisch ja kein eigenständiger Riester-Vertrag, sondern eine Flexibilisierung in Bezug auf den bestehenden Riester-Vertrag. Technisch wird die Kapitalentnahme in Ihrem Fall auf ein Wohnförderkonto umgebucht.



    Natürlich gibt es auch Produkte, die als Wohn-Riester bezeichnet werden: riesterfähige Bausparverträge und riesterfähige Immobilienkredite.



    Die Vor- und Nachteile dieser Entnahme aus dem Riester-Vertrag sollten Sie selber recherchieren oder einen Berater fragen. Ob sich die Reaktivierung des bestehenden Riester-Vertrages lohnt (Aufstockung auf Mindesteigenbetrag zur Erzielung der vollen Förderung) kann man berechnen. Auch alle, weiteren, von Ihnen genannten Optionen sollte im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen geprüft werden.



    Viel Glück!



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).



    Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt.Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).



    Mit besten Grüßen