Zweitausbildung auch nach Jahren noch abzugsfähig?

  • Hallo,
    ich bin heute zum ersten Mal hier, weil ich gerade an meiner ersten Steuererklärung sitze und keine - für mich - plausible Antwort auf mein Problem finde. Jetzt habe ich so viel verschiedenes gelesen und werde nicht schlau daraus.
    Vielleicht kann mir jemand helfen...


    Ich habe direkt nach meinem Studium eine zweite Ausbildung gemacht. Diese habe ich 2011 abgeschlossen.
    Danach habe ich nur kleine Jobs gemacht, für die ich keine Steuererklärung abgeben musste. Daher der lange Zeitraum bis jetzt.
    Nun habe ich letztes Jahr einen Job angefangen, der auf der zweiten Ausbildung beruht - sie stellt daher die Basis für mein jetziges Berufsfeld dar -> wäre also grundsätzlich als Werbungskosten unbegrenzt absetzbar.


    Die Frage ist:
    Kann ich die Kosten jetzt (rückwirkend) noch geltend machen? Oder hätte ich dafür die Jahre zuvor schon irgendetwas tun müssen und dies ist jetzt nicht mehr möglich?
    Und falls möglich: Wie bringt man diese Kosten in die Steuererklärung ein? (Als Werbungskosten, obwohl das Datum weit zurück liegt?)


    Vielen Dank, im Voraus!

  • Ich bin mal ungewöhnlich und antworte mir selbst... vielleicht kann das ja dann jemand bestätigen oder negieren.


    Wie es aussieht hätte ich in den Jahren, in denen die Kosten entstanden sind, eine Steuererklärung abgeben müssen - auch wenn ich dort kein Einkommen hatte - und zwar nur mit dem Eintrag der Werbungskosten und dem Antrag zur Feststellung auf Verlustvorträge. Diese hätte ich nun rückwirkend in meine jetzige Steuererklärung aufnehmen können.


    Grundsätzlich hätte ich auch die Steuererklärung rückwirkend machen können. Da dies aber nur bis zu vier Jahre rückwirkend anerkannt wird (http://www.steuerklassen.com/s…-rueckwirkend-einreichen/) - und meine Ausbildung nun 6 Jahre zurückliegt - habe ich die Chance (unwissend) vertan.


    Korrekt?

  • @ANYCA vom eigentlichen Gesetzespunkt her - kannst du 4. Jahre rückwirdend eine Steuererklärung abgeben. Jetzt haben wir 2017 - möglich wären, 2016, 2015, 2014, 2013 - da die Rechnung auf dem Jahre 2011 wirst du von der Basis her eigentlich dafür keine Möglichkeit mehr haben, da es in dem Jahr der Ausgabe abgesetzt werden müsste/sollte. Wenn man aber kein Einkommen - oder nur geringfügig beschäftigt war, hat man keine Basis um es abzusetzen. Du kannst es zwar versuchen in deiner aktuellen Steuererklärung dies einzubauen, wird aber wahrscheinlich vom FA gestrichen - spätestns wenn die den original Beleg nachfordern.