Erbe teilen

  • Angenommen zwei Personen erben zu gleichen teilen. Sie sind sich einig, dass einer die materiellen Werte bekommt und der andere Wohnrecht und Emotionales. Darf man so entscheiden? Oder "muss" jeder die Hälfte von Haus und anderen Werten bekommen?

  • Wenn mehrere Personen erben, befinden sie sich von Rechts wegen in einer Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB).


    Für die Erbengemeinschaft ist der Nachlass "Gesamthandsvermögen". D.h. es ist nicht so, dass einer das Haus geerbt hat und der andere das Auto usw. Vielmehr gehört ihnen alles gemeinsam.


    Selbstverständlich gilt das nicht auf ewig. Jede Erbengemeinschaft ist im Grunde genommen auf "Auseinandersetzung" angelegt. Dabei bedeutet Auseinandersetzung nicht im allgemeinsprachlichen Gebrauch, dass es Streit gibt. (Obwohl das in vielen Fällen vorkommt...). Auseinandersetzung meint rechtlich die Auflösung der Erbengemeinschaft.


    Und in der Auseinandersetzung sind die Erben völlig frei. D.h. einer kann Wohnrecht und Emotionales übernehmen und der andere die materiellen Werte. Hier macht der Gesetzgeber keine Vorgaben, wenn sich die Erben einvernehmlich auf die Aufteilung einigen können.


    Ein Hinweis noch zum "Wohnrecht": ein klassisches Wohnungsrecht gilt nur bis zum Tod der berechtigten Person (§ 1093 BGB). Wenn der Erblasser ein Wohungsrecht hatte, ist es mit seinem Tod erloschen und kann von den Erben nicht weiter genutzt werden.

  • Ja klar, "Wohnrecht erben" war ein falscher Ausdruck. "Wohnrecht eingetragen bekommen" sollte es heißen.


    Danke @muc

  • In der Sache ist das kein Problem, die beiden Erben sind sich ja einig. Sie schließen nun einfach eine sog. Erbauseinandersetzungsvereinbarung und lösen damit die Erbengemeinschaft auf. Einzig steuerrechtlich kann es noch zu Themen kommen. Durch die Auseinandersetzung darf keiner der beiden Miterben dem anderen etwas zukommen lassen, was über dessen Erbteil hinausgeht - zumindest nicht mehr als unerheblich. Das wäre dann als Schenkung zu bewerten und müsste versteuert werden.