Hallo

  • Guten Tag Ich habe vor eine Wohnung zu kaufen und selber in sie einzuziehen. Momentan ist die Wohnung noch vermietet. Die Mieterin wohnt seit 7 Jahren in der Wohnung. Es wurde allerdings vor einemJahr ein neuer Vertrag unterschrieben. Meine Frage ist jetzt ob die kompletten sieben Jahre angerechnet werden oder nur das eine jahr .Mit freundlichen Grüßen

    • Offizieller Beitrag

    Gemäß der Quelle beim Mieterverein Bochum finde ich folgende Information:


    "Außerdem müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten
    werden. Sie betragen:
    – bei einer Wohndauer bis zu fünf Jahren drei Monate,
    – bei einer Wohndauer von fünf bis acht Jahren sechs Monate,
    – bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren neun Monate.


    Die Frage wird bei Ihnen sein, ob sich im Mietverhältnis der Mieterin und des Vorbesitzers etwas verändert hat und hierdurch ein neues Mietverhältnis begründet, bzw. es lediglich die Zusammenfassung bestehender Absprachen war.


    Hier sollte der Vorbesitzer Ihnen Auskunft geben und die Auskunft eines spezialisierten Rechtsanwaltes Aufschluß geben.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager