Doppelte Haushaltsführung - Bei Familie am Arbeitsort wohnen absetzbar?

  • Guten Tag,


    demnächst steht für mich das Thema "Doppelte Haushaltsführung" an, aber eine Frage konnte ich mir weder mit Internetrecherche noch der Forensuche beantworten, weshalb ich die Frage gerne hier stellen möchte in der Hoffnung auf Antworten :o)


    Ich wohne derzeit mir Frau und Kindern zusammen. Jetzt trete ich einen Job 330 km entfernt an. In der Nähe des Arbeitsortes (ca. 50 km entfernt und sehr gut mit ÖPNV angebunden, ca 30 Min. Fahrzeit) wohnt die Familie meiner Frau. In der Wohnung wäre Platz für mich. Ich würde mich an den Kosten für die Wohnung pauschal beteiligen und an meine Schwiegermutter überweisen. Ich hätte aber keine eigene Wohnung und keinen eigenen Mietvertrag. Meine Frage ist nun, ob ich die Kosten absetzen kann. Die Bedingungen für "eigenen Haushalt" (mind. 10 % Beteiligung an den Kosten) sind ja oft aufgeführt, aber es klingt immer so, als gelte das vor allem für meinen "Erstwohnsitz". Hier unterhalte ich zweifellos einen eigenen Haushalt. Muss ich das aber auch am Arbeitsort? Oder reicht es, wenn ich nachgewiesene (per Kontoauszug) Kosten fürs Wohnen habe? Ich könnte ja auch im Hotel wohnen und die Kosten absetzen, oder nicht? Muss ich eine Wohnung mit Mietvertrag haben? Wie sähe es mit einem WG-Zimmer aus? Ein Wohnwagen / Campingplatz ist ja zum Beispiel nicht absetzbar, wenn ich das richtig gelesen habe. Alle Varianten (Wohnwagen/WG/Hotel/Mietwohnung/Unterkunft bei Schwiegereltern) dienen ja aber dem selben Zweck, nämlich näher an der Arbeitsstelle zu wohnen. Ich frage mich nun, welche Kriterien (neben dem Umstand, dass überall Kosten entstehen, die man absetzen kann) für das Finanzamt relevant sind, damit die doppelte Haushaltsführung anerkannt wird.
    Kann mir da jemand weiter helfen?
    Viele Grüße,
    Oli

  • Hey,
    eine sichere Antwort (z.B. aus Erfahrung) kann ich Dir nicht geben, aber ich hab das hier gefunden:
    https://www.haufe.de/thema/doppelte-haushaltsfuehrung/
    und dort steht, dass sowohl ein Hotelzimmer, als auch ein einfaches möbliertes Zimmer, oder gar eine Gemeinschaftsunterkunft als Zweitunterkunft ausreichen würde.
    Und wenn Du evtl. noch einen kleinen Untermietvertrag (wie bei einem WG-Zimmer) mit der Familie Deiner Frau abschließen könntest, dann hättest Du doch (auch neben den Kontoauszüge) einen gültigen Kostennachweis.