BU: Umgang mit unsicheren oder falschen festgestellten Diagnosen

  • Ich habe mir im Laufe der Vorbereitung auf die BU-Antragsstellung (so gut wie) sämtliche Patientenakten und Auflistungen von meiner Krankenkasse sowie den relevanten kassenärztlichen Vereinigungen zukommen lassen. Nun weiß ich nicht, wie ich mit folgenden Diagnosen umgehen soll, wenn es darum geht, die Gesundheits-Fragebögen der Versicherungen zu beantworten:


    1) Ich habe eine Skoliose, es gab jedoch Ärzte, die mir vor ungefähr 5 Jahren eine Kyphose (ähnlich, aber nun doch anders) diagnostiziert haben. Folgeärzte haben dies nicht getan, sondern nur die Skoliose wahrgenommen. Gebe ich nun die Kyphose an, lasse ich sie weg, oder merke ich bspw. an, dass sie nur von einer Minderheit der Ärzte erkannt wurde!?


    2) Wie verfahre ich mit Diagnosen, die durch entsprechende Operationen "geheilt" wurden und also nun nicht mehr bestehen? Genereller: Wie verfahre ich mit Diagnosen, die sich "erledigt" haben?


    3) Wie verfahre ich mit widersprüchlichen Diagnosen, z.b. wenn Arzt A einen Plattfuß feststellt, Arzt B aber nur einen Knick-Senkfuß o.Ä.?


    Merci!

  • 1. angeben und darauf verweisen, dass Fachärzte diese Diagnose nicht bestätigt haben!


    2. angeben - denn es wird ja auch nach "Behandlungen" gefragt!


    3. angeben und auf die Widersprüchlichkeit hinweisen und das Sie eben nur eines von beiden haben, wenn es denn so ist!


    Ggf. einen klärenden Befund veranlassen bei einem Arzt und der schreibt dann einen aktuellen Befundbericht!

  • Vielen Dank.


    Ich habe noch eine zusätzliche Frage:
    Meine Diagnosen sind ja folgendermaßen kodiert:


    G Gesicherte Diagnose V Verdachtsdiagnose A Ausgeschlossene Diagnose Z (symptomloser) Zustand nach der betreffenden Diagnose


    Inwiefern sollte ich V- und Z-Kodierungen melden? Ein Verdacht ist ja keine Bestätigung. A-Diagnosen kann ich schätzungsweise einfach überspringen?

  • Ich kann Ihnen empfehlen, die Krankenakten geschwärzt als Kopie mitzuschicken und damit "den schwarzen Peter" abzuschieben. Die Herren und Damen wissen selbst am besten, was sie interessiert. Schreiben Sie ein Begleitschreiben dazu, in dem Sie auf die für sich widersprüchlichen Sachverhalte nachfragen. Ergo: Legen Sie alles offen, damit es Ihnen später nicht zur Last fallen kann.
    In meinem Fall wurde auf das Begleitschreiben derart reagiert, dass weitere Informationen von Fachärzten angefragt wurden; später hat sich dann alles geklärt.