Fonds-Rente kündigen

  • Guten Tag,


    ich habe im Mai 2016 eine Fondsgebundene Rentenversicherung bei der Continentale (LifeLine Invest) abgeschlossen und zahle jeden Monat ca. 500€ ein. Ich möchte diese Versicherung gerne kündigen.


    Jetzt habe ich gelesen, dass das nach so kurzer Zeit keinen Sinn macht und ich eher mit einem Verlust rechnen muss. Was wäre denn die beste Lösung, solch eine Versicherung zu kündigen mit möglichst wenig Geldverlust? :)


    Sorry, kenne mich wirklich kaum damit aus und habe meinem damaligen Versicherungsmakler einfach vertraut. Jetzt habe ich gemerkt, dass solch eine Versicherung für mich überhaupt keinen Sinn macht.


    Würde mich sehr über Hilfe freuen! Vielen Dank!

  • Hallo favorly,



    erst einmal sollte die Motivlage geprüft werden. Bei (kurzfristigen) finanziellen Schwierigkeiten sind andere Handlungsoptionen angebracht, als wenn Sie die Anlage nicht mehr weiterführen wollen.



    Dann wäre die Vorgehensweise in etwa wie folgt:


    1.) Prüfung der Auswirkungen der Entscheidung auf die Ruhestandsplanung und ggf. der Risikovorsorgestrategie (tritt nur bei dem Vorhandensein von Zusatzversicherungen zu).


    2.) Handlungsoptionen prüfen und finanziell bewerten (siehe auch: http://www.finanztip.de/lebensversicherung-kuendigen/)


    3.) Entscheidungsgrundlage schaffen


    4.) Entscheidung umsetzen.



    Die Kündigung bzw. der Rückkauf geht jedoch nur mit nicht unbeträchtlichen Kosten, Verlusten und Aufwand einher.


    Aber auch andere Handlungsoptionen können Nachteile mit sich bringen:



    Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27.09.2016 (Aktenzeichen VIII R66/13) hin. Die Leitsätze lauten:

    „1. Wird ein Lebensversicherungsvertrag vor Ablauf der Versicherungslaufzeit durch Änderung von Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer geändert, ohne dass eine solche Vertragsänderung von vornherein vertraglich vereinbart war oder einem Vertragspartner bereits im ursprünglichen Vertrag eine Option auf eine Änderung der Vertragsbestandteileeingeräumt worden ist, liegt hinsichtlich der Änderungen in ertragsteuerlicher Hinsicht ein neuer Vertrag vor (Anschluss an BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 VIII R71/04, BFHE 210, 326, BStBl II 2006, 53, m.w.N.).
    2. Erfolgt die Änderung des Vertrages vor Fälligkeit der vertragsgemäß geschuldeten Versicherungsleistung unter (neuer) Vereinbarung eines späteren einheitlichen Fälligkeitszeitpunkts für die dem Steuerpflichtigen als Versicherungsnehmer zustehenden Zinsen (auch hinsichtlich des Zeitraums vor Änderung des Vertrages), entsteht die Zahlungspflicht des Versicherungsunternehmens erst zu diesem Zeitpunkt; erst mit dem dann veranlassten tatsächlichen Eingang der Zahlungen fließen die Zinsen dem Steuerpflichtigen nach Maßgabe des § 11 EStG zu.“



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).


    Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt.Insofern istmeine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).



    Mit besten Grüßen

  • Hallo Herr Gamper,


    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!


    Für mich macht es keinen Sinn mehr, weil ich sozusagen schon in Rente bin, hat also nichts mit finanziellen Schwierigkeiten zu tun.


    Trotzdem ist es natürlich ärgerlich, wenn der bereits vorhandene Beitrag (6.525,00€) futsch ist. Der Verlust soll also so gering wie möglich sein.


    Liebe Grüße

  • Hallo favorly,


    da kann ich Sie zumindest beruhigen. In Ihrem Fall gilt ein Mindestrückkaufswert im Falle der Kündigung. Das Geld ist nicht futsch, aber wird im Falle der Kündigung (Rückkauf) stark dezimiert. Ggf. sollte zusätzlich die Beratungssituation im Hinblick auf eine mögliche fehlerhafte Beratung überprüft werden. Es handelt sich ja offensichtlich nicht um eine Rente gegen Einmalbeitrag, sondern um eine aufgeschobene Rentenversicherung. Da muss schon ein Grund vorliegen, warum man einer Dame in Ihrem Alter noch eine aufgeschobene Rentenversicherung empfiehlt.

    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem
    Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).


    Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt.Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine
    Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (dejure.org/gesetze/BGB/675.html).


    Mit besten Grüßen