Zweitstudium in Kombi mit einer befristeten Teilzeitstelle

  • Hallo alle!


    ich habe ein kleines Problem bzw. vielmehr eine Frage. Doch davor eine Zustandsbeschreibung:


    Ich bin in einer Teilzeitbeschäftigung (25 Stunden pro Woche), welche bis Oktober/November 2017 befristet ist, aber auch gute Aussichten auf Verlängerung bietet. Dennoch möchte ich mich für die Zukunft wappnen und nutze meine 2 freien Tage pro Woche für ein Zweitstudium (Bacholor Geo). Zudem noch ein Französisch-Sprachkurs in der vhs einmal die Woche (vergünstigt wg Studentenstatus). Darüber hinaus habe ich die Zeitschrift Geo bestellt (vergünstigt wg Studentenstatus). All das mache ich, da ich mir vorstellen kann, später in Bereich Umwelt/Internationales zu arbeiten. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber gibt es auch Abteilungen, die in diese Richtung gehen. Es ist also nicht reiner Zeitvertreib, sondern macht auch perspektivisch beruflich durchaus Sinn,


    Nun habe ich diese Kosten als Werbungskosten in meiner Einkommenssteuererklärung 2016 angegeben (Studiengebühren, Sprachkurs, Zeitschriften-Kosten und andere kleine Kosten). Daraufhin habe ich vom Finanzamt ein Schreiben bekommen, dass ich all diese Kosten nachweisen soll (kein Problem) und dass ich von meinem jetzigen Arbeitgeber eine Bestätigung einreichen soll, dass diese Fortbildungsmaßnahmen und Werbungskosten berufsbedingt sind. Mein Arbeitgeber soll quasi dem Finanzamt schriftlich erklären, dass meine provisorischen Weiterbildungen beruflich bedingt , also von meinem Arbeitgeber gewünscht sind.


    Werden Kosten für Weiterqualifizierungen in der Steuererklärung nur dann akzeptiert, wenn sie vom Arbeitgeber gefordert/gewünscht werden? Geht das nicht auch - wie in meinem Fall beschrieben -, wenn man sich in einer befristeten Teilzeitbeschäftigung befindet, somit also Zeit hat, sich perspektivisch für die Zeit nach der Befristung zu qualifizieren? Oder, wenn man sich in einer befristeten Teilzeitbeschäftigung befindet, und die freie Zeit nutzen möchte, um sich für einen bestimmten Bereich zu qualifizieren?


    Viele Grüße
    OY