Bestandsschutzregel

  • Hallo zusammen,


    habe folgendes gelesen: -Bestandsschutz: Arbeitslose sollten die "Bestandsschutzregel" kennen. Danach ist die einmal erreichte Höhe des ALG I - bei erneuter Arbeitslosigkeit - für zwei Jahre gesichert. Wer als Erwerbsloser eine schlecht dotierte Beschäftigung annimmt und diese nach einem Jahr wieder verliert, muss keine "Abwärts-Spirale" befürchten. Der zuletzt erzielte niedrige Lohn zählt dann bei der Berechnung des (neuen) ALG I nicht. Ausschlaggebend ist der höhere Lohn im vorletzten Job.


    Meine Frage:
    Habe zuletzt ein höheres ALG 1 bis zum 1. September 2015 erhalten und werde zum 1. September 2017 arbeitslos. Gilt dann diese Regelung, oder sind da genau die 2 Jahre verstrichen? Oder habe ich wegen diesem 1 Tag noch Anspruch auf ein höheres ALG1?


    Kann mir da jemand eine sichere Auskunft geben?
    Danke !

  • Ohne Rechtsquelle ist es schwierig eine definitive Aussage zu treffen.


    Ansonsten wäre es von der Fristenberechnung grundsätzlich so, dass die Frist am Folgetag des Endes der Arbeitslosigkeit beginnt und bis einschließlich zum Jahrestag des Endes der Arbeitslosigkeit läuft.


    01.09.2015 letzter Tag Alg
    Frist: 02.09.2015 - 01.09.2017


    Aber das sind jetzt grundsätzliche Betrachtungen ohne den konkreten Gesetzestext auf dem Tisch zu haben.


    Das Forum kann hier die Beratung durch rechtskundige Stellen nicht ersetzen.

  • Hallo! :)
    Kann jemand sagen, ob nach einer Unterbrechung der 2 Jahre durch erneute Arbeitslosigkeit (z.B. auch nur für einen Monat, in dem man dann den "alten" Betrag bekommt) der Bestandsschutz mit dem "alten" Betrag wieder für 2 weitere Jahre auflebt, wenn man dann nach so einer kurzen Arbeitslosigkeit wieder neu angestellt wird? Oder anders: Sind die 2 Jahre durch kurz rein rutschende Arbeitslosigkeiten immer wieder "neu zu starten"?