Elternunterhalt - Höchstbetrag von Amts wegen

  • Hallo in die Runde!


    Ich benötige bitte Eure Hilfe!


    Meine Mutter ist pflegebedürftig und kommt bald ins Heim. Da die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigene Rente nicht ausreichen, müssen wir Leistungen beim Sozialamt beantragen. Dieses wird dann selbstverständlich auf uns Kinder bezüglich Elternunterhalt zukommen.


    Nun mein Problem.


    Ich arbeite im öffentlichen Dienst und die Herrschaften des Sozialamtes sind meine Kollegen. Da meine Mutter im Postleitzahlenbereich unserer Behörde liegt, sind meine eigenen Kollegen für den Antrag meiner Mutter zuständig. Problem ist, dass die Offenlegung meiner Einkünfte, Hausfinanzierung usw. für jeden im Haus sichtbar ist. Der Datenschutz lässt grüßen...


    Wie man sich vielleicht gut vorstellen kann, habe ich kein sonderliches Interesse, meine Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen von mir und meiner Ehefrau usw. einzureichen.


    Meine Frage: Gibt es eine Regelung, dass ich ohne Einreichung der o.g. Unterlagen freiwillig eine Art Höchstbetrag zahle?


    Dass diese Regelung finanziell gesehen zu meinem Nachteil ist, ist mir klar. Würde diesen bei zumutbarer Belastung jedoch in Kauf nehmen.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!


    Beste Grüße

  • Meine Frage: Gibt es eine Regelung, dass ich ohne Einreichung der o.g. Unterlagen freiwillig eine Art Höchstbetrag zahle?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine solche Regelung gibt.
    Es sei denn, Sie zahlen sämtliche Kosten und die Behörde bleibt völlig außen vor.


    So lange Sie staatliche Unterstützung für Ihre Mutter beantragen wollen, muß die Behörde stets von Amts wegen prüfen, ob und wenn ja inwieweit Sie bedürftig sind.


    Ich vermute mal, dass Sie als Angestellter im öffentlichen Dienst gar nicht so viel verdienen, dass Sie überhaupt in Anspruch genommen werden. Aber genau diese Frage muss eben unter Vorlage aller Unterlagen geprüft werden. Theoretisch könnten Sie Multimillionär sein mit einen Einkommen aus Kapitalvermögen von 500.000 € und nur zum Spaß als Behördenangestellter arbeiten.


    Was Ihre Bedenken wegen des Datenschutzes angeht, müssten Sie woanders ansetzen.
    Sie könnten beantragen, dass Ihr Fall wegen persönlicher Betroffenheit nicht in Ihrem Amt sondern im Wege der Amtshilfe von einer räumlich benachbarten Behörde geprüft wird. Das könnte z.B. der Nachbarlandkreis sein.

  • Die Idee mit der Amtshilfe durch die Nachbarbehörde ist nicht verkehrt, aber ggf. gar nicht notwendig.


    In Sachen Datenschutz bzw. Betroffenheit werden wahrscheinlich ohnehin hausinterne Verfahrensweisen verbindlich geregelt sein, wie in Fällen verfahren wird, bei denen Mitarbeiter des eigenen Hauses direkt oder mittelbar betroffen sind.


    Die Kollegen aus dem Sozialamt könnten ja auch nicht in der Angelegenheit z. B. der eigenen Mutter tätig werden.


    Daher sollten Sie sich vielleicht einmal bei der Datenschutzstelle im Hause erkundigen, wie "Mitarbeiterakten" gehändelt werden.