Hallo in die Runde!
Ich benötige bitte Eure Hilfe!
Meine Mutter ist pflegebedürftig und kommt bald ins Heim. Da die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigene Rente nicht ausreichen, müssen wir Leistungen beim Sozialamt beantragen. Dieses wird dann selbstverständlich auf uns Kinder bezüglich Elternunterhalt zukommen.
Nun mein Problem.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und die Herrschaften des Sozialamtes sind meine Kollegen. Da meine Mutter im Postleitzahlenbereich unserer Behörde liegt, sind meine eigenen Kollegen für den Antrag meiner Mutter zuständig. Problem ist, dass die Offenlegung meiner Einkünfte, Hausfinanzierung usw. für jeden im Haus sichtbar ist. Der Datenschutz lässt grüßen...
Wie man sich vielleicht gut vorstellen kann, habe ich kein sonderliches Interesse, meine Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen von mir und meiner Ehefrau usw. einzureichen.
Meine Frage: Gibt es eine Regelung, dass ich ohne Einreichung der o.g. Unterlagen freiwillig eine Art Höchstbetrag zahle?
Dass diese Regelung finanziell gesehen zu meinem Nachteil ist, ist mir klar. Würde diesen bei zumutbarer Belastung jedoch in Kauf nehmen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Beste Grüße