Verbraucherstreitbeilegung - Neuigkeiten
Verbraucher und ihre Berater können jetzt parallel eine Petition bei der Aufsichtsbehörde eines Krankenversicherungsunternehmens sowie eine Beschwerde beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung einreichen bzw. initiieren.
Diese Vorgehensweise wurde mir vom Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung gestern bestätigt.
Das Statut bzw. die Verfahrensordnung des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung wurde entsprechend geändert.
Diese Vorgehensweise wurde mit Einführung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes neu geschaffen. Davor war es so, dass eine laufende Petition bei der BaFin zur Ablehnung der Beschwerde beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung geführt hatte.
M.E. bietet sich die parallele Beschwerde/Petition vor allem bei konfliktreichen Tarifwechselstreitigkeiten an.
Das VSBG und das Statut des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung habe ich angehangen.
„Versicherungsberatung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“