Wechsel Girokontomodell - Sparkasse lehnt Rückzahlung von Kartengebühren ab

  • Hallo,


    nachdem meine Sparkasse seit März 2016 sage und schreibe zwei Giro-Konten-Modelle anbietet (es gibt auch noch ein Online-Konto, das kriege ich aber nicht, es werden auch keine Preise genannt, es heißt nur, für mich zu teuer, ich betreibe Online-Banking seit fast 20 Jahren) und ich mir die Gebühren für beide durchgerechnet habe, stellte ich fest, dass ich am Jahresende bei beiden den gleich hohen Betrag zahle.


    Gestern habe ich per Mail mein Kontomodell auf GIRO plus ab dem 01. Mai 2017 umgestellt, monatlicher Grundpreis 9,90 €, 40 Freiposten sind enthalten. Kontoauszüge bei Abholung oder über Außendienst je 0,25 € kosten extra.


    Für SpkCard und Partnerkarte wurde zuletzt die Gebühr am 03. Jan. 2017 abgebucht, folglich habe ich bis zum 02. Jan. 2018 die Gebühren bezahlt. Im Konto GIRO plus sind jedoch gemäß Flyer der Sparkasse diese Kosten im Grundpreis enthalten. Nach allem, was ich in 45 Jahren kaufm. Tätigkeit erfahren habe, ist hier eine Rückerstattung fällig, da ich ab dem 01. Mai 2017 die Gebühren ja monatlich abgelte. Nur die Sparkasse sagt nein, eine Rückbuchung erfolgt hier nicht. Die gleiche Auskunft erhielt ich in Bezug auf die Kreditkarte. Auch hier keine Rückbuchung. Gebühren bleiben bei der Sparkasse.


    Lt. Flyer ist die Ausführung von Online-Banking auch im Grundpreis enthalten (!). Es heißt dann wörtlich "einmalig für ChipTAN-Generator" und dahinter grüner Haken, soll heißen, im Grundpreis enthalten. Als ich ansprach, dass mir dann auch ein Generator zusteht, war die Antwort nee, lt. unseren Unterlagen besitzen sie einen Generator. Ist richtig, habe ich aber am 30. Juli 2009 per Abbuchung bezahlt mit 9,99 €. Ich sagte dem Spk-Fachwirt, dass ich den kostenlosen Generator für meine Enkel aufheben oder mit in den Sarg nehmen kann, der steht mir auf jeden Fall zu, wurde auch dies bestritten.


    Ich muss mich runter fahren, bin nicht mehr der Gesündeste, ihr dürft mir auch glauben, dass es wirklich nicht um die Beträge geht, die sind ja überschaubar, aber mich derart zu veralbern ist schon makaber. Sollte ich mit meiner Denkweise bezüglich Rückerstattung von Gebühren und kostenlosem Generator falsch liegen, gebe ich meinen Kaufmannsgehilfenbrief vom 04. Juli 1970 zurück.


    Viele Grüße
    DMark

  • Hallo @DMark
    Die Preise müssen nach meinen Verständnis in der Filiale aushängen. Bei meiner Sparkasse kann ich die Preise auch im Internet einsehen.
    Generator habe ich auch extra bezahlen müssen.
    Ich habe ein Konto für Internetbanking. Das war bis 2015 kostenlos. Seit 2016 zahle ich 2,90€ pro Monat. Kontoauszüge drucke ich selbst aus. Diese werden von meinen Finanzamt akzeptiert. Sparkassencard kostet dieses Jahr 7 € pro Jahr, auch extra.
    Was in einen Flyer steht, muß nicht stimmen, wichtig ist der Preisaushang.
    Ich schreibe das, damit Du vergleichen kannst.
    Gruß


    Altsachse