Wir versuchen es noch einmal - obwohl ALLES einndeutig und unmißverständlich in den Verträgen und Gesetzen steht und ich es oben bereits ausgesprochen hatte!
Die PKV hat in den Mutterschutzfristen das KTG ab dem vereinbarten Leistungsbeginn als Verdienstausfall zu zahlen.
Die PKV zieht dabei jeden anderen ERSATZ ab, der der Mutter zufließen. Dazu gehören Entgeltfortzahlungen durch den AG, Elterngeld und natürlich etc.
durch das vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen, soweit der versicherten Person kein anderweitiger angemessener Ersatz für den während dieser Zeit verursachten Verdienstausfall zusteht.
Die PKV leistet also das KTG nachrangig oder subsidiär!
In den Mutterschutzfristen wird also nicht von Dritten verrechnet! Danach ist das schon wieder ganz anders zu bewerten! Die Frage wäre aber, wie man in der Elternzeit arbeitsunfähig werden will, weil man nämlich nicht wirklich arbeitet und auch kein Arbeitseinkommen erzielt, bzw. dieses ja auch verrechnet wird. dabei wäre dann noch das Elterngeld-Modell zu unterscheiden! Und wir reden bitte von Selbstständigkeit und nicht von Arbeitnehmern, weil die mit dem Gesetzentwurf nicht vordergründig angesprochen wurden, wenn es sie auch - positiv - betrifft!
Meine berechtigte Frage: wenn man das nicht versteht, wie will man dann als Selbstzahler überleben? Selbstzahler sind Menschen mit einer PKV-Rückversicherung und müssen mit den Leistungserbringern im Gesundheitswesen Untersuchungsmethoden und Therapie inkl. Preisen verhandeln! Dazu gehören Fähigkeiten, wie Lesen, Verstehen, Recherchieren, Durchsetzungsvermögen, etc.
Und wenn Mitarbeiter einer PKV das nicht oder noch nicht wissen, dann bin ich nur noch entsetzt!