PKV Krankentagaegeld Änderung für Mütter

  • Wir versuchen es noch einmal - obwohl ALLES einndeutig und unmißverständlich in den Verträgen und Gesetzen steht und ich es oben bereits ausgesprochen hatte!


    Die PKV hat in den Mutterschutzfristen das KTG ab dem vereinbarten Leistungsbeginn als Verdienstausfall zu zahlen.


    Die PKV zieht dabei jeden anderen ERSATZ ab, der der Mutter zufließen. Dazu gehören Entgeltfortzahlungen durch den AG, Elterngeld und natürlich etc.


    durch das vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen, soweit der versicherten Person kein anderweitiger angemessener Ersatz für den während dieser Zeit verursachten Verdienstausfall zusteht.


    Die PKV leistet also das KTG nachrangig oder subsidiär!


    In den Mutterschutzfristen wird also nicht von Dritten verrechnet! Danach ist das schon wieder ganz anders zu bewerten! Die Frage wäre aber, wie man in der Elternzeit arbeitsunfähig werden will, weil man nämlich nicht wirklich arbeitet und auch kein Arbeitseinkommen erzielt, bzw. dieses ja auch verrechnet wird. dabei wäre dann noch das Elterngeld-Modell zu unterscheiden! Und wir reden bitte von Selbstständigkeit und nicht von Arbeitnehmern, weil die mit dem Gesetzentwurf nicht vordergründig angesprochen wurden, wenn es sie auch - positiv - betrifft!


    Meine berechtigte Frage: wenn man das nicht versteht, wie will man dann als Selbstzahler überleben? Selbstzahler sind Menschen mit einer PKV-Rückversicherung und müssen mit den Leistungserbringern im Gesundheitswesen Untersuchungsmethoden und Therapie inkl. Preisen verhandeln! Dazu gehören Fähigkeiten, wie Lesen, Verstehen, Recherchieren, Durchsetzungsvermögen, etc.


    Und wenn Mitarbeiter einer PKV das nicht oder noch nicht wissen, dann bin ich nur noch entsetzt!

  • Wir sind aktuell von diesem Fall betroffen (bei uns: PKV versicherte Angestellte im Mutterschutz). Wir haben es für die 6+8 Wochen Mutterschutz wie folgt verstanden und unsere Krankenkasse wohl auch (bisher nur telefonische Auskunft, Antragsunterlagen liegen vor, Zahlung steht noch aus).


    Früher:
    + 210€ einmalig vom Bundesversicherungsamt
    + bisheriges Netto abzüglich 13€/Kalendertag vom Arbeitgeber
    --> Rund 1000 € "Nachteil" gegenüber GKV-Versicherten


    Jetzt:
    + 210€ eimalig vom Bundesversicherungsamt
    + 13€/Kalendertag abzüglich 210€ von PKV
    + Rest bis zum vorherigen Netto vom Arbeitgeber


    Zusätzlich zum Antrag auf Krankentagegeld müssen wir bei der PKV relativ viele Nachweise bezüglich Geburt und Einkommen einreichen.


    Die Signal Iduna verfährt nach ihrem Handbuch wie folgt, siehe Seite 34 im folgenden PDF. Dort sind auch die Fälle Selbständig / Angestellte etc einzeln aufgeschlüsselt.
    https://kv-portal.signal-iduna…df?__blob=publicationFile

  • Moinsen Dr. Daniel!


    Kleiner Ausflug in das Rechtsdienstleistungsrecht?

    Begriff der Rechtsdienstleistung



    § 2 (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

    Das Heft ist Vertrieb und der Vertrieb eines Versicherers hat überhaupt nichts mit der Leistungspraxis eines PKV-Versicherers zu tun!


    Das "Pamphlet" stammt zudem aus der Zeit vor der Änderung des Gesetzes und die Behauptung, dass die Signal aus KTG in den Mutterschutzfristen zahlen würde, halte ich unter Berücksichtigung der Vielzahl von unterschiedlichen MB/KR unterschiedlicher Tarifwerke für Nonsens!


    Wenn sie konkret den hier zugrunde gelegten KTG-Tarif abgeschlossen hätten, dann .... HÄTTE/WENN/DANN!


    Es gibt übrigens keine Prospekthaftung ....


    Wir stellen habe fest: Ihre Ehefrau ist AN?


    Sie wird nach Geburt Elterngeld beziehen?


    Mutterschaftsgeld GKV fließt nicht?!


    Der vereinbarte Leistungsbeginn ist der 43. Tag?


    Lassen sie bitte Ihren Vertrag prüfen, statt sich mit Heftchen zu beschäftigen, die vom Signal Vertrieb für die Verkäufer der Signal Produkte gemacht wurden, um das Neugeschäft zu befeuern!


    1. veraltet, 2. hypothetisch und 3. wird es anders sein!

  • Ich komme noch einmal auf meine Frage vom 11.11.2017 zurück, die ja leider nicht wirklich zielführend beantwortet werden konnte.


    Daher jetzt ein konkretes Beispiel.


    Selbständige Logopädin. Krankentagegeld ab dem 29. Tag in Höhe von 150 EUR. Elterngeldanspruch 1800 EUR.


    Mit der Versicherung ist bereits geklärt, dass sie 150 EUR ab dem 29. Tag zahlen. Ab Anspruch Elterngeld zahlen sie 150 EUR - 60 EUR Elterngeld pro Tag also 90 EUR.


    Jedoch konnte nicht geklärt werden, ob die Elterngeldstellen ein privates Krankentagegeld als Lohnersatzleistung ansieht. Die entsprechende Mitarbeiterin der Stadt konnte dies leider nicht beantworten. Weiß das zufällig jemand?


    Und sehe ich es richtig, dass wenn Sie diese Leistung als Lohnersatzleistung ansehen, kein Elterngeld ausgezahlt wird und dann die 150 EUR täglich ohne Abzug ausgezahlt werden, da ja kein anderweitiger Ersatz besteht?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Wenn die PKV das Elterngeld als Ersatzleistung abzieht, wieso sollten dann die Elterngeldstelle das Krankentagegeld abziehen?


    Wurde die Frage an die entsprechende Mitarbeiterin der Stadt schriftlich gestellt? Gibt es etwa keine widerspruchsfähigen Bescheid?

  • Wenn die PKV das Elterngeld als Ersatzleistung abzieht, wieso sollten dann die Elterngeldstelle das Krankentagegeld abziehen?


    Wurde die Frage an die entsprechende Mitarbeiterin der Stadt schriftlich gestellt? Gibt es etwa keine widerspruchsfähigen Bescheid?

    Diese Frage wurde mündlich gestellt. Aber ich lese aus Ihrer Antwort heraus, dass Sie der Meinung sind, dass die Elterngeldstelle das Krankentagegeld nicht anrechnen darf.

  • @Ltotheeon


    Bitten sie im konkreten Fall um einen widerspruchsfähigen Bescheid!


    Und richtig - wenn die PKV das Elterngeld in Abzug bringt, dann meine ich, dass die Elterngeldstelle das KTG nicht in _abzug bringen darf!


    Das PKV KTG ist ausweislich der BT-Drs. dem GKV KG hier gleich gestellt! Das KG wird ja auch nicht gegengerechnet!


    Dies betrifft jedoch eben ausschließlich die Zeiten der gesetzlichen Mutterschutzfristen.

  • Guten Tag Herr Schatzmeister,
    die Benachteiligung sehe ich darin, dass meine 13€/Tag Lohnausfall offenbar nicht gedeckt werden. In der Theorie erhalte ich:

    • ca. 2,12€/Tag vom BfA (einmalig 210€) und
    • 10,88€/Tag gem. 192 Abs 5 VVG

    In der Praxis entfällt Letzteres, wenn mir die PKV die lange Nase zeigt, weil

    • vorgeburtlich 42 Tage lang eine vertragliche Karenz abzuwarten sei
    • nachgeburtlich das Argument kommt, ich sei durch Elterngeld anderweitig abgesichert (192 Abs 5 VVG)

    Wie sehen Sie da (zumindest vorgeburtlich) keine Benachteiligung? Die vertragliche Karenz ist ja in der vollen Lohnfortzahlung bei Krankheit begründet. Aber hier geht es gerade um einen Ausgleich der um 13€ gekürzten Lohnfortzahlung! Wenn die Krankentagegeldversicherung für Mutterschutz (~11€) und Krankheit (~90€) schon unterschiedliche Beträge ansetzt, dann bitte auch eine Abweichung in der Karenzzeit!
    Wie andere hier bereits geschrieben haben, ist auch fraglich, ob die Elterngeldstelle die nachgeburtliche Lücke übernimmt, oder ihrerseits auf 192 VVG verweist.
    M.E. müsste die PKV einen Zuschuss im gesamten Mutterschutz zahlen, oder?

  • Danke für den guten Tipp Sparfuchs, da bin ich aber froh, über eine Rechtsanwaltszulassung zu verfügen. Vielleicht haben Sie noch etwas inhaltlich zu sagen?!
    Danke

  • Das die Sichtweise des Versicherers rechtsirrig ist und man das eben dem Versicherer erklären muss.


    Das muss man argumentieren - zum Beispiel mit dem Gesetz und der BT-Drs zum Gesetz.


    Es ergibt sich ja aus der Logik der Leistungen, aus dem individuellen Einzelfall, etc.


    Wer das System GKV verlässt und sich in der PKV versichert, der muss sich durchsetzen können und sich auskennen oder Dienstleister beauftragen! Das ist das Spiel, das man begonnen hatte!