Ausbildungsfreibetrag und zusätzliche Aufwendungen

  • Hallo,
    folgender Sachverhalt: volljähriges Kind war bis 30.04.16 im Internat untergebracht (Abitur). Am 01.10. Beginn Studium auswärts aber an einem anderen Ort als der Schulträger. Für 5 Monate bestand kein Anspruch auf Kindergeld aber Kind lebte im gemeinsamen Haushalt. Gilt in dieser Zeit das Kind als bedürftig und wie hoch sind dort die Kosten anzusetzen wenn keine Einkünfte erzielt wurden?
    Zweite Frage: sind schon vor Oktober getätigte Aufwendungen in Vorbereitung auf das Studium (Umzugskosten, Lehrmittel, Nahrung) als Sonderausgaben absetzbar oder sind diese mit dem Ausbildungsfreibetrag nachträglich? abgegolten? Wie gesagt: Anspruch auf Kindergeld bestand in dieser Zeit nicht.
    Und?: sind trotz des Verfassungsurteils über den Ausbildungsfreibetrag Aufwendungen absetzbar, die man als Sonderausgaben geltend machen könnte? Vielen Dank. Ich hoffe, ich hab euch nicht zu sehr zugetextet