Ausbildungskosten absetzen

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage:
    wann muss der Student die erste Steuererklärung abgeben?


    - nach dem Studium, weil ...Zitat: Eine weitere Entscheidung des BFH betrifft die Möglichkeit, die Ausgaben für das Studium oder die Erstausbildung in späteren Jahren – wenn Sie voraussichtlich mehr verdienen – von der Steuer abzusetzen (Urteil vom 13. Januar 2015, Az. IX R 22/14). Mit diesem Urteil hat der BFH die Feststellung von Verlustvorträgen erleichtert. Davon können vor allem Berufsanfänger und Studierende profitieren, die die Kosten ihres mehr als vier Jahre zurückliegenden Studiums noch gar nicht steuerlich geltend gemacht haben – sprich: bisher keine Steuererklärung abgegeben haben


    - oder während des Studiums für jedes Jahr in dem die Aufwendungen entstanden sind und dabei Studienkosten in der Anlage N der Steuererklärung als Werbungskosten eintragen und dann noch im Mantelbogen die „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ ankreuzen?


    Ich werde sehr dankbar für ausführlichen Antwort.
    Grüß, Sergey