Guten Abend,
ich bin neu hier und habe schon eine Frage.
Laut einem vorliegenden Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer in der Probezeit von 3 Monaten eine Kündigungsfrist von 4 Wochen niedergeschrieben. Der Arbeitgeber hat aber eine Frist von nur 2 Wochen.
Ist dies rechtens? Oder gilt auch hier §662 Abs. 6 BGB? Dürfen bei drei Monaten überhaupt 4 Wochen kündigungsfrist vereinbart werden?
Vielen Dank
Pixl