Private Rentenversicherung verzögert Kapitalauszahlung bei Vertragsende

  • Trotz einer Beschwerde beim Versicherer und beim Ombudsmann wird unsere Kapital-Ablaufleistung nicht überwiesen.
    Alle erforderlichen Dokumente sind ordnungsgemäß eingereicht worden.


    Die unglaubliche Verzögerung ist eine unverschämte "Zinsbeschaffung" des Versicherers.


    Was können/sollen wir noch tun, um unser Geld zu bekommen?


    DANKE für Ideen ;)

  • Hallo irisoldy,



    Sie sollten zwei Ziele verfolgen:


    1.) Beschleunigung der Auszahlung und


    2.) Geltendmachung des Verzugsschadens



    Zu 1.)


    Die Auszahlung der Kapitalauszahlung würde ich durch eine Eingabe/Petition bei der Aufsichtsbehörde des Versicherers beschleunigen. Grund: Die Aufsichtsbehörde schreibt den Vorstand des Versicherers direkt an. Voraussichtliches Ergebnis: eine höhere Bearbeitungspriorität. Die Beschwerde an den Ombudsmann können Sie aber leider nicht einfach kopieren und an die Aufsichtsbehörde schicken. Der Eingabe- und Petitionstext muss m.E. passen und zielgerichtet formuliert werden. Sonst kommt es zu zeitintensiven Rückfragen.



    Zu 2.)


    Den „Schaden“ können Sie sowieso erst berechnen oder berechnen lassen, wenn die Auszahlung Ihr Konto erreicht hat. Dafür würde ich mich wieder an den Versicherungsombudsmann wenden, denn der kann in dieser Sache höchstwahrscheinlich verbindlich entscheiden.



    Lassen Sie den Vorgang bitte sicherheitshalber von einem Versicherungsberater oder Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen. Der/die könnten Ihnen auch bei der Erstellung der Petition helfen und den Schaden berechnen. Der zeitliche Rahmen für den Berater / die Beraterin / Rechtsanwalt / Rechtsanwältin würde ich bei maximal 2 – 3 Stunden sehen. Das ist aber nur eine grobe Einschätzung.



    Viel Glück!



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).



    Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt.Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).



    Mit besten Grüßen