Lieber auf 2018 warten ?

  • Guten Morgen,


    ich würde gerne in einen MSCI World sparen, ob synthetisch oder physisch ist mir dabei egal. Herausgesucht habe ich den physischen von Ishares mit der ISIN
    IE00B4L5Y983. Jetzt frage ich mich, da es ja "aufwendig" ist diesen zu besteuern, einfach auf 2018 zu warten wo es ja leichter mit der Besteuerung wird. Oder lieber doch jetzt schon anfangen und dann halt die Unterlagen von einem Jahr aufheben bis zum Verkauf ?!






    Beste Grüße,


    Shifty

  • Jetzt frage ich mich, da es ja "aufwendig" ist diesen zu besteuern,

    Ich vermute mal, du meinst damit die Gattung "ausländisch thesaurierend". Um das zu vermeiden, kannst du auch einen ausschüttenden ETF nehmen, dann erübrigt sich diese Thematik.


    Hier eine Auswahl:
    https://www.justetf.com/de/fin…butionPolicy-distributing


    Und wenn "sparen" für dich bedeutet, einen Sparplan zu beginnen, dann fang jetzt an. Ggf kannst du dann im Jahr 2018 auf einen thesaurierenden Fonds wechseln. Dann hast du halt zwei ETF im Depot.

  • Ich vermute mal, du meinst damit die Gattung "ausländisch thesaurierend". Um das zu vermeiden, kannst du auch einen ausschüttenden ETF nehmen, dann erübrigt sich diese Thematik.
    Hier eine Auswahl:
    https://www.justetf.com/de/fin…butionPolicy-distributing


    Und wenn "sparen" für dich bedeutet, einen Sparplan zu beginnen, dann fang jetzt an. Ggf kannst du dann im Jahr 2018 auf einen thesaurierenden Fonds wechseln. Dann hast du halt zwei ETF im Depot.

    Hi @Oekonom
    ja, ich meine die Gattung "ausländisch thesaurierend". ich habe bereits 2 auschüttende ETF's aber ich möchte gerne noch ein thesaurierenden haben. Ein physisch ausländisch thesaurierender ETF ist ja Steuerhässlich, daher die Frage, ob ich trozdem anfangen soll und halt das eine Jahr in Kauf nehmen soll.


    Oder einfach jetzt in ein MSCI World Auschüttend investieren und ab 2018 einfach ohne weitere Zuzahlung laufen lassen und auf ein Thesaurierenden ETF schwänken ? Kompliziert :D

  • Kompliziert ist es eigentlich nicht, letztlich nur eine Frage, was ggf in 2018 das Umschichten kostet oder ob es ohne (zusätzliche) Kosten geht.


    Ansonsten:


    - Du kannst bis Ende 2017 die jetzt schon vorhandenen ausschüttenden ETF mit höheren Raten besparen und dann erst ab 2018 mit dem thesaurierenden beginnen.


    - Jetzt mit dem thesaurierenden beginnen, weil es wohl steuerlich für dich keine Konsequenzen hat. Wenn ich mich recht erinnere, hast du hier geschrieben, dass dein Freistellungsauftrag noch Luft hat. Formal musst du die ausländisch thesaurierten Erträge (nach)erklären, wenn aber nichts rauskommt, weil die Einkünfte unter dem Sparerfreibetrag liegen, brauchst du auch keine Anlage KAP abgeben.


    - du beginnst jetzt mit einem ausschüttenden Welt-ETF und schichtest dann einfach in 2018 um, wenn du bei einer Bank bist, wo das ohne Kosten geht. Du kannst ja zB einfach eine erste Sparplanrate in Höhe des Veräußerungserlöses machen und dann auf das bisherige Niveau senken....Dann sollte die Umschichtung maximal zu den Kosten des Sparplans gehen.


    Good luck

  • Ich würde gerne nochmal auf deinen 2. Punkt eingehen:


    Ja, mein Freistellungsauftrag hat noch massig Luft nach oben. Wenn ich also einen Physisch Ausländisch Thesaurierenden ETF bespare und mein Freistellungsauftrag noch nicht ausgereizt ist, muss ich quasi garnichts in der Steuererklärung angeben ? Verstehe ich das richtig ?

  • Okay, ich habe die Antwort gefunden von Finanztip:


    http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/thesaurierende-fonds/


    "Erträge selbst deklarieren - Ausländische thesaurierende Fonds sind nicht dazu verpflichtet, die Abgeltungssteuer einzubehalten und an den deutschen Fiskus abzuführen. Der Freistellungsauftrag ist auf diese Kapitalerträge somit nicht anwendbar. Als Anleger müssen Sie jedes Jahr in Ihrer Einkommensteuererklärung die Dividendenertärge, genauer die sogenannten ausschüttungsgleichen Erträge, in der Anlage KAP angeben. Sie unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Am Ende des Jahres erhalten Sie von Ihrer Depotbank eine Jahressteuerbescheinigung, aus der Sie entnehmen können, welche Erträge angefallen sind und wo in der Anlage KAP Sie diese eintragen müssen."

  • Sie unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

    das ist grundsätzlich richtig, sobald der Sparerfreibetrag ausgeschöpft ist. In deinem Fall gilt:


    - wenn du es ganz genau machen willst, gibst du eine Anlage KAP ab. Es kommt dann aber nichts dabei raus, weil deine Kapitaleinkünfte insgesamt geringer als 801 Euro sind. Außer Spesen nichts gewesen. Der Vorteil dieser Herangehensweise ist, dass du im Jahr 20xx, wenn du den ETF verkaufst, nachweisen kannst, dass du im Jahr 2017 die Erträge aus dem thesaurierenden ETF erklärt hast und keine Steuer angefallen ist, weil < 801 Euro.


    - wenn du für 2017 nichts machst, passiert auch nichts. Im Jahr 20xx, wenn du den ETF verkaufst, wird für das Jahr 2017 Kapitalertragsteuer einbehalten. Du kannst dem Finanzamt dann im Jahr 20xx erklären, dass du im Jahr 2017 keine Anlage KAP abgegeben hast, weil deine Kapitalerträge inkl. der Erträge aus dem thesaurierenden ETF < 801 Euro waren. Dazu hebst du die Steuerbescheinigungen zu deinen Kapitalerträgen auf, aus denen das hervorgeht. Dann wird die Kapitalertragsteuer für 2017 im Jahr 20xx erstattet.


    Alternative:


    - wenn du für 2017 nichts machst, passiert auch nichts. Im Jahr 20xx, wenn du den ETF verkaufst, wird für das Jahr 2017 Kapitalertragsteuer einbehalten. Du sparst dir die ganze Mühe und verschenkst die paar Euro. Zur Einschätzung: Der von dir genannte Fonds hatte im letzten Jahr ausschüttungsgleiche Erträge von rund einem Euro. Bei einem Kurs von 44 Euro sind das rund 2,3 Prozent steuerpflichtiger Ertrag. Wenn du also zB 5.000 Euro in dem Fonds hast, erzielst du rund 114 Euro steuerpflichtige Erträge. Daraus ergibt sich eine Steuerlast von rund 30 Euro. Die Frage ist also, wie viel Mühe ist es dir wert, die 30 Euro in xx Jahren wieder zu kriegen.....


    Zu guter Letzt:


    Das Geschäftsjahr des Fonds endet nicht am 31.12., sondern immer am 30.06. Also erfolgt auch der fiktiver Zufluss der Erträge am 30.06. Du kannst die ganze hier diskutierte Problematik also vermeiden, wenn du deinen Sparplan im Juli 2017 beginnst. Die erste steuerlich relevante Thesaurierung erfolgt dann am 30.06.2018, et voilà, wir sind im neuen Investmentsteuerrecht :thumbup: