Hallo Community /Kfz-Versicherung

  • Ich möchte einen Schutzbrief in meine KFZ-Versicherung einschließen. Mein Ehemann besitzt nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Er ist in der KFZ-Versicherung als weiterer Fahrer angegeben. Haben wir bei einem Schadensfall den gleichen Schutzanspruch wenn er am Steuer saß auch wenn er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt? Und ist er durch den Schutzbrief auch im Ausland mit versichert? Vielen Dank.

  • Hallo @Anke
    Willkommen im Forum.
    Die Staatsbürgerschaft ist kein Problem. Schutzbriefe gibt's in diversen Varianten
    Zb Personengebunden, d.h. ich bin in jedem Auto dass ich fahre versichert.
    Zb Fahrzeuggebunden, d.h. alle Fahrzeuge der Familie sind versichert sofern ein Familienmitglied sie fährt.
    Auch Ausland mitversichert ja nein kann man wählen.


    ADAC ist der größte und teuerste Anbieter des Schutzbriefes. Alternativen gibt es hier: http://www.finanztip.de/adac-alternativen


    Hoffe das hilft.
    Nächstes Mal bitte einen sprechenderen Betreff wählen.

  • Hallo @Anke, willkommen in der Community.


    Was steht denn in den Versicherungsbedingungen bzw. was hat die Versicherung gesagt?


    Bei der HUK24 steht


    Wer ist versichert?
    Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die
    berechtigten Insassen des versicherten Fahrzeugs.
    Versicherungsschutz nach A.3.7 und A.3.8 besteht zusätzlich für Sie
    sowie für Ihren Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner oder Ihren
    Lebenspartner, mit dem Sie einen gemeinsamen Haushalt führen, und
    für Ihre minderjährigen Kinder auf Reisen unabhängig von der Art des
    Verkehrsmittels (z. B. Flugzeug, Bahn)


    <...>


    In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
    Sie haben mit dem Autoschutzbrief Versicherungsschutz in den geogra-
    phischen Grenzen Europas, in den außereuropäischen Gebieten, die zum
    Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, und in den Mittelmeeranrainerstaaten, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.


    Ausschlüsse bezogen auf die deutsche Staatsbürgerschaft habe ich nicht gefunden. (Suchbegriffe ausländ und staats)

  • Ja, das habe ich auch alles schon gelesen. Die Schutzbriefe beinhalten ja generell die gleichen Aufteilungen. Ich wollte die Frage trotzdem nochmal stellen. Wenn man einen Ehepartner hat der nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt zählt man häufig als Sonderfall und bevor ich etwas übersehe, dann in den Urlaub fahre und in eine Situation gerate die ich hätte verhindern können lasse ich mir von der Community gern noch ein paar Tip(p)s geben ;)