Unterhalt

    • Offizieller Beitrag

    : bei volljährigen Kindern sind immer beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das gilt auch dann, wenn das Kind zwischen 18 und 21 Jahre alt ist, noch bei einem Elternteil lebt und sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet. Beispiel: ein Gymnasiast lebt bei seiner Mutter. Sobald dieser Gymnasiast 18 Jahre alt wird, muss sich auch die Mutter am Barunterhalt beteiligen. (Eine ganz andere Frage ist, ob die Mutter die Naturalleistungen, die sie weiterhin erbringt, mit ihrem Unterhalt verrechnen kann. Das kann dem unterhaltspflichtigen Vater aber egal sein).


    Da beide Eltern barunterhaltspflichtig sind, stellt sich die Frage, wie der Unterhaltsanspruch des Kindes auf beide Elternteile aufzuteilen ist. Keineswegs ist es etwa so, dass jeder Elternteil die Hälfte schuldet. Das wäre nur der Fall, wenn beide Eltern gleich viel verdienen. Vielmehr haftet jeder Elternteil (nur) anteilmäßig in Höhe seines unterhaltsrelevanten Einkommens abzüglich des Selbstbehalts.


    Wichtig: Die Unterhaltspflicht eines Elternteils kann deshalb nur dann ausgerechnet werden, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils bekannt ist. Das volljährige Kind, das Unterhalt verlangt, ist verpflichtet, dem einen Elternteil über das Einkommen des anderen Elternteils Auskunft zu geben.


    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kindesunterhalt/#ixzz3GlhyFREo

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo angelo,


    vielleicht werden Sie hier fündig:


    http://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/


    http://www.finanztip.de/duesseldorfer-tabelle/


    Grundsätzlich sind beide Eltern unterhaltspflichtig, abhängig von ihrem Einkommen und der Lebenssituation des Kindes.


    Wie genau gestaltet sich dessen Situation? Lebt das Kind bei der Mutter oder beim Vater oder z. B. in einer WG? Hat das Kind eigene Einkünfte, z. B. durch ein duales Studium? Bekommt es Bafög? Wie hoch ist jeweils der Verdienst der Eltern?

  • U. U. ja, wenn es sich um eine duale Ausbildung handelt (z. B. Duale Hochschule). Auch wichtig: Bekommt das Kind Bafög, müssen beide Eltern gegenseitig erfahren, was sie verdienen! Ein nicht zu unterschätzender Faktor, der zu Komplikationen führen kann (da spreche ich übrigens aus eigener Erfahrung X/ ).

  • Hallo Franziska,


    du hast vollkommen recht - deshalb hab ich "nur" den Tipp Bafög gegeben.


    Ich weiß aus eigener (beruflicher) Erfahrung, dass das Thema Einkommen und Einkünfte bei (Scheidungs-) Unterhalt ein "besonderes" Thema ist.


    Schließlich habe ich in regelmäßig mit Versorgungsausgleich zu tun und insoweit sind häufig sog. Auskunftsklagen anhängig.


    Es hängt auch von Bafög-Sachbearbeiter und vom Kind ab, wie er mit den Daten des anderen umgeht.


    Auch hier habe ich im Rahmen des Versorgungsausgleiches (Stichwort § 35 Sozialgesetzbuch SGB I) ständig mit Verstößen von Sozialbehörden zu tun.


    Also lieber Angelo - sei hier besonders sensibel bei den Eltern. :)

  • Ja, das stimmt! Ich hatte Glück und meine Eltern haben die Daten nicht missbraucht. Das war aber auch schon lange nach ihrer Scheidung, bei der sie auf gegenseitigen Unterhalt verzichtet haben. :!:


    Solche Situationen geben viel Spielraum für den falschen Umgang.


    Glücklicherweise wird auch bei Bafög je nach Einkommen gerechnet, also wer viel verdient, muss mehr Unterhalt zahlen. Wer wenig verdient, zahlt weniger und damit erhöht sich automatisch der Bafög-Anspruch. War zumindest bei Auslands-Bafög so... Ich lass' mich aber auch gerne belehren ;)