Wegweisendes Urteil zur Vermutung der eingetretenen BU

  • Ein wegweisendes Urteil aus München:


    "Das Landgericht München stellt sich auf die Seite der Frau (Aktenzeichen 23 O 12413/15). War der Versicherte sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent außerstande, seinen Beruf oder eine zumutbare Verweisungstätigkeit auszuüben und wird deshalb die Dauerhaftigkeit der BU nicht widerlegbar vermutet, so muss der Versicherer erklären, dass und ab wann er seine Leistungspflicht anerkennt. Tut er das nicht, ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt. Er kann sich davon nur durch ein Nachprüfungsverfahren lösen. Diese Erklärungspflicht treffe den Versicherer auch dann, wenn es nur um die „fiktive“ Berufsunfähigkeit gehe."


    https://www.pfefferminzia.de/s…zur-zahlung-bei-fiktiver/