Absetzbarkeit von Fahrtkosten als Werkstudent

  • Hallo liebe Community,


    zuerst eine Schilderung des Sachverhaltes.


    Ich war ganze letzte Jahr über (01.01-31.12.2016) als Student in meinem Masterstududiengang immatrikuliert und habe im gleiche Zeitraum jeweils 2 Tage die Woche auf Werkstudentenbasis gearbeitet. Entfernungen dabei: 3 km zur Universität (einfach) sowie 120 km zur Arbeitstelle (einfach).
    Wöchentlich hatte ich dann eine Entfernung von insgesamt 18 km zur Universität und insgesamt 480km zur Arbeitsstelle (doppelt) zurückgelegt. Wie kann ich diese Fahrten denn nun in meiner Steuererklärung geltend machen?
    Gilt die Universität als meine erste Tätigkeitsstätte und wird mit 0,3 €/km vergolten und meine Fahrt zur Arbeitsstelle als Reisekosten bzw. Verpflegungsmehraufwand iHv. 24 €/Tag?


    Schonmal vielen Dank für die Antwort und freundliche Grüße

  • Hallo @jobepo, willkommen in der Community.


    Zu den Kosten eines Studiums in der Steuererklärung gibt es hier einen Grundsatzartikel http://www.finanztip.de/ausbildungskosten/


    jetzt meine Interpretation als Laie dazu: Interessamt ist das mMn kurzfristig nur in soweit die Werkstudentätigkeit gut bezahlt war und damit Lohnteuer abgezogen wurde, dann laufen die Fahrkosten gegen die Einkünfte aus der Tätigkeit und wenn dann immer noch Steuern zu zahlen wären könnte man noch die Kosten des Studiums entsprechend des Artikels ansetzen.