Reklamation Gürtel Gerichtskosten

  • Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich einer Reklamation eines Ledergürtels ( aufrund von Rissen im Leder) mit Sachwert von 80 Euro, den ich in einem Laden in Berlin gekauft habe.
    Ich habe diesen vor über einem Monat reklamieren lassen und mir wurde gesagt, dass der Gürtel eingeschickt wird um zu überprüfen ob ein Warenmangel besteht. Nun habe ich schon mehrmals angefragt und mir konnte nicht gesagt werden ob die Reklamation durchgeht.
    Daher habe ich dem Laden eine schriftliche Frist von sieben Werktagen gesetzt um der Reklamation nachzukommen, mit Möglichkeit auf Verlängerung der Frist, sollte dies notwendig sein. Seit dem habe ich jedoch nichts von dem Laden gehört und die Frist ist abgelaufen. Da gemäß BGB §§ 437,440 ein Nichtnachkommen der Reklamationspflicht Anrecht auf Rücktritt vom Kaufvertrag gibt wollte ich von diesem Recht Gebrauch machen. Nun war ich in besagtem Laden und sie waren nicht bereit den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
    Wenn ich nun vor Gericht trete, und der Gutachter der Firma nach Ablauf der von mir gesetzten Frist entscheidet es bestehen keine Mängel, wer muss in diesem Fall entstandene Gerichtskosten tragen? Bin ich verantwortlich, weil ich die Anklage gestellt habe, oder der Laden weil er der Reklamationsfrist nicht nachgekommen ist?
    Ich würde mich über Antworten sehr freuen.


    MfG Marc P. K.

  • Sie wollen nicht ernsthaft wegen 80 € einen Prozess führen?!


    Grundsätzlich geht immer der Kläger in Vorleistung für die Verfahrenskosten - also Sie!
    Kommt es zu einem Urteil, in dem Sie zu 100 % obsiegen, dann trägt der Beklagte - also der Laden - auch Ihre Kosten und die Gerichtskosten auch zu 100 %.


    Sollte jedoch ein Vergleich erzielt werden oder Ihnen nur teilweise Recht gegeben werden, werden die Kosten zwischen Kläger und Beklagter in den meisten Fällen "aufgehoben". Das bedeutet in der Gerichtssprache, dass jede Seite ihre Kosten trägt und die Gerichtskosten halbe-halbe gehen.


    Aber ob es sich lohnt um 80 € zu streiten, ist sehr fraglich!!!
    Die Kosten werden jedenfalls höher sein als das Interesse, um das Sie streiten wollen.


    Im Übrigen: Das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag nach furchtloser Fristsetzung zur Mangelbeseitigung hängt nicht davon ab, ob der Laden "bereit ist, den Kaufvertrag rückgängig zu machen".


    Dieses Rücktrittsrecht haben Sie. Punkt.


    Was Sie jetzt tun müssen, ist den Kaufpreis zurückzufordern.
    Machen Sie das schriftlich und teilen Sie der Gegenseite Ihre Kontonummer für die Überweisung mit.
    Setzen Sie eine kurze Frist zur Zahlung und wenn die auch fruchtlos verstreicht, schicken Sie denen einen gerichtlichen Mahnbescheid. Das können Sie selbst über das Internet bewerkstelligen.


    Der Mahnbescheid wird dann amtlich zugestellt und wird dem Laden signalisieren, dass Sie Ihr Recht notfalls einklagen.
    Ich denke, dann werden sie zahlen.


    Auf einen Rechtsstreit darüber, ob der Gürtel Mängel hatte, lassen Sie sich nicht ein!
    Ihr berechtigter Rücktritt vom Kaufvertrag hat diesen vernichtet. Jetzt geht es nur noch um das Rückabwicklungsschuldverhältnis - und da sind Sie der Gläubiger, dem die Zahlung zusteht.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! Dieser Möglichkeiten war ich mir so als Laie nicht bewusst.


    Ein schönes Wochenende ihnen noch!

  • Hallo muc,


    Im Fall das ein Mangel bestünde und der wäre nicht strittig gebe ich dir Recht, dann gäbe es ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, weil ja die Mängelbeseitigung nicht stattgefunden hat. In dem Fall des Gürtels ist es sogar so, dass der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nach Kauf beweisen muss, dass der Artikel mangelfrei ist, was er ja bis dato nicht gemacht hat, ergo sehe ich das dann auch wie du es geschrieben hast, dass ein Recht auf Kaufvertragsrückabwicklung besteht. Aber was deinen Ratschlag betrifft, wegen 80.-€ nicht vor Gericht zu ziehen, finde ich ist es ein zweischneidiges Schwert. Einerseits hast du natürlich Recht, dass es sich wegen 80.-€ im Grundsatz nicht lohnt, andererseits ermuntert man solche Leute auf die Tour dazu Verpflichtungen einfach nicht einzuhalten. Es ist doch oft so, dass wegen solcher Kleinbeträge nicht gestritten wird. Würde mehr wegen solcher Kleinbeträge gestritten, wären die Verkäufer sicherlich eher bereit von vornherein das Recht des Kunden einzuräumen. Vorausgesetzt, dass der Artikel wirklich mangelhaft ist. Es ist als einzelner Verbraucher nicht einfach zu seinem Recht zu kommen. Bei den Verbraucherzentralen hat man da nach meiner Erfahrung auch keine Hilfe zu erwarten. Der gerichtliche Mahnbescheid kostet übrigens auch Geld und kann leicht vom Verkäufer abgewehrt werden.