Lange krank – Übergang Krankengeld/KTG zu BU/EU unproblematisch?

  • Lange krank – Übergang Krankengeld/KTG zu BU/EU unproblematisch?



    Problemaufriss




    Eine lange und dauerhafte Krankheit kann nicht nur die private Liquidität beeinflussen, sondern ebenso zu einer existenzbedrohenden Situation führen.



    Schauen wir uns folgendes Beispiel an:


    # Arbeitnehmer, 52 Jahre alt


    # privat versichert


    # Risikovorsorge durch Krankentagegeld („KTG“)



    Wenn er gesund ist (und hoffentlich bleibt), erhält er sein volles Gehalt. Wird er krank, dann erhält er für 6 Wochen seine Lohnfortzahlung. Also bis hierher kein Problem.


    Bleibt er krank, dann erhält er als GKV-Versicherter maximal 72 Wochen ein im Vergleich zum Lohn/Gehalt „vermindertes“ Krankengeld. Den Fall eines GKV-versicherten AN können Sie in der Finanztest 05/2016 nachlesen.



    Aber unser Beispielfall ist privat versichert und hat eine Risikovorsorge für diesen Fall über den Baustein Krankentagegeld abgeschlossen. Nehmen wir an, die Versorgungslücke im Sinne des benötigten Krankentagegeldes zur Abdeckung des notwendigen Haushaltskosten (Option 1) oder als Lohnersatz (Option 2) wurde ordentlich berechnet und entsprechender Versicherungsschutz wurde im ausreichenden Umfang beschafft.


    Wird er wieder gesund, dann besteht kein Problem. Er hat das Geld aus der KTG zur freien Verfügung.



    Bleibt er aber krank (hiermit meine ich dauerhaft krank im Sinne einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit), so hat er ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld I (und II). Krankheit kann, entgegen weitläufig verbreiteter Meinung, unter bestimmten Umständen einen Kündigungsgrund darstellen. Ein solcher Anspruch auf Arbeitslosengeld ist aber nicht sicher. Er hängt zum einem vom Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen (anders als in der GKV) und vom Zeitpunkt ab, an dem die Arbeitsunfähigkeit des AN festgestellt wurde. Hierzu später noch weitere Hinweise und Informationen. Aber selbst Arbeitslosengeld I und II kann die Einkommens- und Liquiditätseinbußen (durch weniger Gehalt/Lohn) nur für einen gewissen Zeitraum überbrücken (und das nie vollständig).



    Ein weiterer „kritischer Übergang“ ist jedoch bei Menschen ohne ausreichenden Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsschutz und ohne größeres Vermögen zu sehen. Ein Randproblem? Nein, Statista hat ermittelt, dass 57% der in Deutschland berufstätigen Menschen keine BU-Versicherung abgeschlossen haben.



    Diese Menschen verlassen sich oftmals auf die „staatliche“ Erwerbsminderungsrente. Aber reicht die aus und wie sicher bekomme ich die überhaupt?



    Obwohl die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Berufsunfähigkeit mit steigendem Alter abnimmt (der Mensch in unserem Beispielfall wird wahrscheinlich „nur“ noch zu 34% berufsunfähig = Wahrscheinlichkeit; Daten von Statista) ist die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente keineswegs sicher. Somit ist es durchaus ein Thema, dass (statistisch) in 41,9% aller Fälle eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wird (Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung von 2016).



    Was dann? Das Vorsorgekonzept kann in sich zusammenfallen und die Klage gegen die Deutsche Rentenversicherung kann umfangreiche Liquidität in Anspruch nehmen. Zudem werden die nunmehr notwendigen Entnahmen aus dem (hoffentlich vorhandenen) Vermögen zur Zwischenfinanzierung der Lebenshaltungskosten benötigt.



    Was kann man also tun? Dazu schreibe ich mehr in einem Folgebeitrag.