Beitragsrückerstattung GKV

  • Servus,


    wir sind grade über der Steuererklärung 2016. Damals haben wir 900 Euro von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet bekommen bei einem Wahltarif Leistungsfreiheit.
    Wo muss ich das genau eintragen? Wenn ich das da eintrage wo ich denke, reduziert sich im Steuersparprogramm meine Rückzahlung um ca. 600 Euro. Kann das ein?


    Wenn ich dann die Haftpflichtversicherung des KFZ eintrage, ändert sich dagegen bei der Rückzahlung gar nichts.


    Werden die Beiträge zur GKV und die KFZ Haftpflichtversicherung anders steuerlich bewertet?


    Danke und Gruß


    Christian

  • Erst mal eine rein technische Gegenfrage: Die Beitragsrückerstattungen kommen idR erst im Folgejahr. Handelt es sich hier um die BRE für das Jahr 2015, die in 2016 ausgezahlt wurde oder um eine BRE für 2016, die dann wohl erst in 2017 erfolgt ist? Ich meine damit, bitte das Zuflussprinzip beachten.

    Wo muss ich das genau eintragen?

    Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 15 oder Zeile 20, je nachdem, was auf dich zutrifft


    Werden die Beiträge zur GKV und die KFZ Haftpflichtversicherung anders steuerlich bewertet?

    ja, vereinfacht gesagt, die GKV-Beiträge kannst du voll absetzen, die Haftpflichtbeiträge im Zweifelsfall (der meist der Regelfall ist) gar nicht, vgl. § 10 Abs. 4 EStG