Servus,
wir sind grade über der Steuererklärung 2016. Damals haben wir 900 Euro von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet bekommen bei einem Wahltarif Leistungsfreiheit.
Wo muss ich das genau eintragen? Wenn ich das da eintrage wo ich denke, reduziert sich im Steuersparprogramm meine Rückzahlung um ca. 600 Euro. Kann das ein?
Wenn ich dann die Haftpflichtversicherung des KFZ eintrage, ändert sich dagegen bei der Rückzahlung gar nichts.
Werden die Beiträge zur GKV und die KFZ Haftpflichtversicherung anders steuerlich bewertet?
Danke und Gruß
Christian