Berechnung freiwilliger Beitrage der GKV für Rentner gerecht ?

  • Hallo Leute, hier meldet sich erstmals ein Rentner der die Versicherungswelt nicht mehr versteht.
    Mein Versicherungsbeitrag, als ( unfreiwillig ) freiwillig gesetzlich Krankenversicherter, wird verdoppelt weil meine Frau privat Versichert ist.
    Welchen Tipp habt Ihr. <X

  • Hallo.


    Das kann ein recht konplexes Thema werden. Aber der Reihe nach:


    1. Sind Sie erst kürzlich Rentner geworden? Wenn ja, von wann ist der Bescheid (schon rechtskräftig)?
    Was für eine Rente beziehen Sie (Altersrente/Erwerbsminderungsrente)?
    Gegebenenfalls kann man über Veränderungen am Rentenantrag noch etwas gestalten. (Fortsetzung folgt)

  • 2. Ihre Krankenkasse wird Ihnen mitgeteilt haben, dass Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen. In der Regel sagen die Krankenkassen auch, wie knapp die Vorversicherungszeit nicht erfüllt wurde.


    Wenn es sehr knapp war (es wird taggenau ausgezählt), lässt sich über Gestaltungen des Rentenantrages gegebenenfalls etwas machen.


    Ansonsten tritt zum 01.08.2017 eine Rechtsänderung in Kraft, die unter Umständen für Sie relevant ist.
    Ab 01.08.2017 werden für jedes Kind, das Sie erziehen bzw. erzogen haben, 3 Jahre an gesetzlicher Krankenversicherung unterstellt. Vielleicht kann die notwendige Vorversicherungszeit so erfüllt werden.

  • 3. Die Beitragsbemessung selbst wird wahrscheinlich korrekt sein, kann aber dennoch überprüft werden.


    Ansprechpartner wären hierfür Sozialverband, Versicherungsberater oder Fachanwälte.


    Ansonsten können Sie auch Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen (auch erst einmal ohne Begründung) und sich den Bescheid von Ihrer Krankenkasse en detail erläutern lassen. Danach können Sie noch immer entscheiden, ob Sie den Widerspruch weiterführen wollen.

  • Hallo Schatzmeister,
    vielen Dank für Antwort. Werde zum VDK gehen und mich beraten lassen.
    Habe Vorversichertenzeit nicht erfüllt (-6Jahre).


    Ich bin seit 2015 Altersrentner und war durch eine Teilzeitstelle pflichtversichert.
    Das heißt, meine KV-Beiträge wurden von der Rentenanstalt und vom AG direkt abgeführt.
    Hier wurde meine Frau nicht bei der GKV berücksichtigt.
    .
    Nach der Insolvenz im Februar 2016 nahm ich kein neues Arbeitsverhältnis auf.
    Somit musste ich meinen Versichertenstatus in den freiwillig gesetzlich Versicherten ändern.
    Das Gehalt meiner Frau wurde mit zur Berechnung , als meine Einnahmen, mit herangezogen.
    Dadurch bezahlt Sie ihren eigenen PKV Beitrag und 60% meines KV Beitrages.
    Fazit: Frau pfleglich behandeln oder neues pflichtversichertes Arbeitsverhältnis ?
    Gibt es hier nicht die Möglichkeit einer freiwillig gesetzlichen Familienversicherung für Rentner ?

  • Hm,
    am Rentenbescheid ist dann nichts mehr zu machen.


    Somit lässt sich an der Vorversicherungszeit effektiv auch nichts mehr drehen.


    Pflegekinder nur des Krankenversicherungsstatus wegen aufzunehmen, kann kein ernst gemeinter Vorschlag sein.


    Solange Sie einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen (also für mindestens 450,01€ monatlich) greift nicht die freiwillige Versicherung, sondern die Pflichtversicherung. Die Auswirkungen haben Sie selbst beschrieben.


    Die Familienversicherung kann bei Ihnen nicht greifen, da Ihre Frau nicht gesetzlich krankenversichert ist.


    Vielleicht fallen den Beratern vom VdK noch weitere Möglichkeiten ein.