Besteuerung bei Kapitalabfindung Pensionskasse

  • Hallo Leute,


    ich habe heute meine Kapitalabfindung als Ersatz für meine Ansprüche gegen die Pensionskasse (BaV) erhalten. Da war noch nicht viel eingezahlt worden, die mtl. Rente gering, aber der Abfindungsbetrag relativ hoch - aber das ist auch eigentlich nicht die Frage.


    Vielmehr frage ich mich, wie die Abzüge zustande kommen. Dass ich diese Kapitalabfindung versteuern muss ist mir vorher bewusst gewesen - nun bin ich aber etwas erstaunt, dass es so wenig ist. Also mal was Positives - ich würde es nur gerne nachvollziehen.


    Ich dachte, es gilt die Versteuerung nach meinem pers. Lohnsteuersatz: das wären so grob um die 20%. Darauf dann noch der Soli.


    Aber welch' Überraschung: es wurden nur 13% Lohnsteuer/Soli vom Abfindungsbetrag abgezogen. Also 7% mehr in der Tasche als erwartet.
    Aber wie wird das denn berechnet und auf welcher Grundlage? Bin bei Google nicht fündig geworden. Fünftelregelung scheidet m.E. aus, da ich keine sonstigen Benzüge von diesem Arbeitgeber erhalten habe, sondern nur die Abfindung...


    Und ebenfalls spannend: muss ich davon Geld zur Seite legen, weil bei der Steuererklärung nächstes Jahr hiervon irgendetwas den Nachzahlungs-/Erstattungsbetrag verändert?


    Schönen Abend!
    Haui