Hallo,
ich bin noch recht neu, nutze allerdings gleich meine Chance um eine Frage los zu werden.
Meine Tochter hat mich soeben informiert dass sie eine Prüfung nicht bestanden hat und die Nachschreibeklausur wäre bereits in zwei Wochen. Allerdings hatten wir da bereits unseren Urlaub geplant.
Nun muss ich fragen wie es sich bei der Reiserücktrittsversicherung verhält, macht das Sinn diese nun in Anspruch zu nehmen bei einer Person. Der Rest der Familie fliegt ja weiterhin. Und ist die Wiederholung einer Prüfung Grund genug für die Versicherung?
Welche Unterlagen werden da ungefähr benötigt?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhardt