Nachträgliche Steuererklärung

  • Ich habe gerade gelesen, dass Arbeitnehmer betrieblich bedingte Feiern als Werbungskosten absetzen können.
    1.) Gilt das auch für Abschiedsfeiern in den Ruhestand?
    2.) Kann man dann die Kosten auch noch nachträglich geltend machen, wenn der Jahressteuerbescheid bereits zugestellt worden ist?
    Vielen Dank für eine Antwort!

  • 1.) Gilt das auch für Abschiedsfeiern in den Ruhestand?

    Hier hat das FG Münster Kriterien definiert, damit es klappt: https://www.steuertipps.de/ber…feier-sind-werbungskosten


    2.) Kann man dann die Kosten auch noch nachträglich geltend machen, wenn der Jahressteuerbescheid bereits zugestellt worden ist?

    Die Frage ist hier, ob auch die Einspruchsfrist von einem Monat schon abgelaufen ist. Falls ja, geht grundsätzlich nichts mehr, außer der Bescheid ist unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen. Andere Änderungsvorschriften werden dir hier wohl nicht weiterhelfen.