Studienkredit unter Privatleuten - Kapitalertragssteuer und Werbungskosten

  • Hallo,


    meine Frage ist etwas speziell, sodass ich dazu leider nichts brauchbares im Internet finde. Vom Prinzip her ist das ganze aber meiner Meinung nach relativ simpel und orientiert sich an einem Steuersparmodell zur Immobilienfinanzierung. Hierbei besteht ja die Möglichkeit, sich beispielsweise von einer Privatperson im näheren Familienumfeld einen Kredit zur Immobilienfinanzierung geben zu lassen. Der Vorteil besteht für den Kreditgeber ja darin, dass er hierduch einen Zinssatz erreicht, welchen er im momentanen Niedrigzinsumfeld nicht erreichen würde, sowie darin, dass er diese Kapitalerträge nur mit dem Steuersatz der Abgeltungssteuer (25%) zu versteuern hat. Gleichzeitig kann der Kreditnehmer ja die Zinsen für den Kredit als Werbungskosten geltend machen.


    Nun meine Frage: geht dies auch bei einem Studienkredit?
    Ganz konkret: Partner A (eheähnliche Gemeinschaft) hat momentan noch einen Studienkredit bei der KfW laufen. Hier beginnt bald die Rückzahlungsphase. Besteht die Möglichkeit, dass Partner A diesen Kredit mit einer Einmalzahlung tilgt, das Geld hierfür bekommt Partner A über einen Kredit von Partner B. Partner A kann, so der Plan, dann weiterhin die Kreditzinsen als Werbungskosten geltend machen. Partner B wiederum erreicht eine höhere Verzinsung als im derzeitigen Marktumfeld und muss nur die Abgeltungssteuer auf die Zinserträge abtreten.


    1) Der Kredit muss ja einem Fremdvergleich standhalten, welche Voraussetzungen müssen also hierfür erfüllt sein?
    2) Erkennt das Finanzamt den Folgekredit ebenfalls an, sodass hierfür weiterhin die Möglichkeit für Partner A besteht, die anfallenden Zinsen als Werbungskosten geltend zu machen? Meiner Meinung nach müsste ja der Folgekredit ebenfalls für Zwecke der Einkunfterzielung dienen.
    3) Werden die Zinseinnahmen von Partner B mit der Abgeltungssteuer oder aber dem Einkommenssteuersatzvon Partner B besteuert?
    4) Stehen die beiden Partner in einem Beherrschungs- oder Abhängigkeitsverhältnis? Wann läge ein solches Verhältnis vor?


    Das einzige was ich dazu (jedoch auch nur zu Immobilien) bisher gefunden habe:
    https://www.lohnsteuer-kompakt…euersatz-steuerpflichtig/


    Vielen Dank schonmal! Ich denke das Thema sollte durchaus für mehrere Personen von Belang sein.

  • Fachwissen habe ich leider nicht, allerdings gibt es auf Finanztip einen Artikel mit diesem Zitat:


    "Verwendet der Angehörige das Darlehen zur Einkunftserzielung und setzt die Schuldzinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ab, belastet das Finanzamt die Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz, der sehr viel höher ausfallen kann.
    Mit der letztgenannten Regelung will der Fiskus familiäre Steuervorteile verhindern: Denn es sollte nicht möglich sein, dass einerseits der Darlehensnehmer wegen des Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzugs eine Steuerersparnis in Höhe seines persönlichen Steuersatzes erzielt und andererseits der Darlehensgeber für die Zinseinnahmen nur 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen muss."


    Ich schließe daraus, dass ein 0% Kredit familär betrachtet günstiger ist, da keine Steuern ans Finanzamt fließen.


    Aber wie gesagt, bin kein Steuerexperte...

  • Hallo chris2702,


    vielen Dank für deine Antwort. Ebendies habe ich auch gelesen. Folgt man jedoch dem Link in meinem Beitrag und liest sich Beispiel 1 (ganz unten) durch, dann wird schnell klar, dass allein ein Verwandtschaftsverhältnis nicht als Ausschlussgrund gilt und dass es zu deinem Zitat eine Menge Ausnahmen gibt.
    Wie gesagt, interessantes Thema zu dem ich aber leider im Internet keinen passenden Beitrag finde! Dennoch noch einmal herzlichen Dank für deinen Beitrag:)

  • Hier mal zwei Quellen:


    1) BFH-Urteil, dass die Anwendbarkeit der Abgeltungsteuer auch unter Verwandten bejaht: http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/515322/


    2) BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer. Hier gibt es in Tz 136 eine Definition zum Thema "nahestehende Person": http://www.bundesfinanzministe…-zur-abgeltungsteuer.html


    Und hier noch ein Dokument, auf S. 7 stehen ein paar hilfreiche HInweise: https://www.google.de/url?sa=t…AVQXgGZgDQx-wcXHg&cad=rja

  • Sehr gut, vielen Dank für die Quellen! :)