Arbeitnehmerpauschbetrag für Studenten?

  • Hallo,


    ich bin Student und habe kein Einkommen. Ich befinde mich im Masterstudium, sodass ich (wenn ich es richtig verstanden habe) meine Studienkosten als Werbungskosten absetzen kann und diese als Verlustvortrag immer ins nächste Jahr schieben kann, bis der gesammelte Verlustvortrag mit meinem ersten Einkommen verrechnet wird. Ich habe noch nie eine Steuererklärung abgegeben, sodass ich noch die Steuerklärungen für die letzten vier Jahre abgeben können müsste (von denen ich mich drei Jahre im Masterstudium befinde - ob die Studienkosten im Bachelor als Werbungskosten angegeben werden können, ist eine andere Frage, die ich hier nicht stellen möchte). Nun zu meiner Frage:


    Habe ich es richtig verstanden, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag für die Werbungskosten von 1000€ auch Studenten gewährt wird? So dass ich, wenn ich die Steuerklärungen für die letzten 4 Jahre abgebe, einen Verlustvortrag von 4000€ ansammle, der dann bei meinem ersten Arbeitseinkommen verrechnet wird? Oder sind die Steuerklärungen dazu gar nicht notwendig, da die 1000€ Pauschbetrag bereits irgendwie (d.h. ohne Steuererklärungen) in die Einkommenssteuertabellen eingearbeitet wurden und daher automatisch berücksichtigt werden? Denn dann würde es keinen Unterschied machen, ob ich die Steuerklärungen für die letzten vier Jahre abgebe, weil ich in kaum einem Jahr mehr als 1000€ ausgegeben habe oder die Rechnungen dazu nicht mehr habe.


    Dazu habe ich widersprüchiges gelesen oder es jedenfalls widersprüchig verstanden, sodass ich mich freuen würde, wenn mich hier jemand aufklären könnte.


    Besten Dank und viele Grüße


    Martin

  • Hallo Martin,


    das hast du leider falsch verstanden. Der Werbungskostenpauschbetrag (den auch Studnenten bekommen) wird von deinem Einkommen (wenn du eines hast) abgezogen, sofern du nicht höhere Kosten nachweist und mindert so das zu versteuernde Einkommen. Wenn du kein Einkommen hast, entsteht durch eine Pauschale aber kein negatives Einkommen. Um Verluste geltend machen zu können, musst du auch tatsächlich angefallene Werbungskosten nachweisen, die im Einzelfall (wie bei Fahrtkosten) zwar pauschal ermittelt werden, aber dennoch dem Grunde nach entstanden sein müssen.


    Du kommst also nicht darum herum, Steuererklärungen abzugeben. Hier können die Werbungskosten auch kleiner als 1.000 Euro im Jahr sein. Fraglich ist halt, ob sich der Aufwand für dich lohnt. Und nicht für alles brauchst du ja Belege, insbesondere die Fahrtkosten kannst du pauschal ermittelt, also zB vier Tage die Woche in die Uni bei einer Entfernung von 30 km. Studiengebühren, Studentenwerksbeiträge etc finden sich ggf. auf den Kontoauszügen, Bücher, Büromaterial, Kopierkosten kannst du mal versuchen, pauschal zu schätzen.