Welche Belege einreichen?

  • Bin gerade mit meiner Steuererklärung soweit fertig und würde sie per Elster Signatur abgeben.


    Welche Belegen muß ich dem Finanzamt alles mitschicken?
    - Beiträge für Gewerkschaft
    - Wäscheleasing der Arbeitskleidung
    - Ausdruck Lohnsteuerbescheiigung Arbeitgeber
    - Bescheiugung Riester Rente
    - Steuerbescheinigung Bausparkasse, oder Hausbank
    - Steuerbescheinigung Wertpapierdepot mit aus. Ter. Fonds
    - Quittungen z.B. für die Steuersoftware usw.

  • Ich habe den Eindruck, es wird alle paar Jahre weniger... Was sicher manchen dazu verleitet, einfach mal Theoretische Ausgaben einzubringen. Keine Ahnung welche Strafe einen bei einer Nachprüfung erwartet wenn die "Quittung für das Buch" unauffindbar ist.


    Weiß dazu jemand was?

  • Keine Ahnung welche Strafe einen bei einer Nachprüfung erwartet wenn die "Quittung für das Buch" unauffindbar ist.

    Kommt wahrscheinlich immer sehr auf den Einzelfall an. Letztlich ist halt immer die Frage, um welche Beträge es geht und ob man wirklich "Vorsatz" nachweisen/ vermuten kann. Zwei Beispiele:


    - mir wurden mal Vorsorgeaufwendungen nicht anerkannt. Das Finanzamt hat einfach 3.000 Euro gestrichen mit der Begründung, dass ein Nachweis nicht eingereicht wurde. Das war natürlich nicht der korrekte Weg, weil wie man in dem obigen Dokument lesen kann, müssen bestimmte Belege erst auf Anforderung (die sich das FA in meinem Fall gespart hat) nachgereicht werden. Aber bezüglich deiner Frage, wäre in dem Fall ohne Beleg also gar nichts passiert, weil das Finanzamt den Betrag einfach gekürzt hat.


    - ich war mal auf einem Seminar zum Thema "Steuerstrafrecht" und da hat der Referent von einem Fall erzählt, dass die Buß- und Strafgeldstelle aktiv geworden ist bei einem Fall von Umsatzsteuer"hinterziehung" von 100 Euro. Das war natürlich ein sehr spezieller Fall, der perfekt für die Veranstaltung gepasst hat (sinngemäß: lieber so früh wie mölgich einen Steuerstrafrechtanwalt zu Rat ziehen), zeigt aber doch, dass ein Betrag nicht klein genug sein kann, wenn die Rahmenbedingungen passen.


    Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Wenn in solchen Bagatellfällen letztlich überhaupt ein Strafverfahren eröffnet werden sollte, dann wird es höchstwahrscheinlich wieder eingestellt - im schlimmsten Fall eben gegen eine Geldauflage. Die größte Strafe in solchen Fällen ist aber wohl der Stress, den solch ein Verfahren beim Mandanten auslöst ....


    Außerdem:

    wenn die "Quittung für das Buch" unauffindbar ist.

    Also die Buchquittung hatte ich doch schon mitgeschickt. :)