Aufgeschobene Rentenversicherung

  • einige Versicherungen machen Versicherungsnehmern das Angebot, zum Versicherungszeitpunkt (Ablauf der Beitragszeit) die Summe nicht auszuzahlen, sondern als "Aufgeschobene Rentenversicherung ohne Beitragsgarantie mit Fondsanlage" zu verlängern. Das Geld ist wohl jederzeit abrufbar, aber nur bei mindestens fünfjähriger Haltezeit die Komplettsumme, und mit einer Rendite von rund 2 %. Vorzeitiger Abruf würde - wahrscheinlich wegen der im Vertrag nicht aufgeführten Depotkosten - wohl zu Lasten der Anlegesumme führen. Gibt es dazu Erfahrungen und Kenntnisse?

  • Hallo Hans Hermann,



    eine typische aufgeschobene Rentenversicherung bzw. Leibrente ist tatsächlich eine Wette gegen einen Versicherer hinsichtlich einer prognostizierten (langen) Lebenserwartung. Bei Ihnen liegt ein Sonderfall insofern vor, dass die Rente nicht garantiert, sondern vom Anlageerfolg einer Fondsanlage abhängig ist.



    Das Ihnen angebotene Produkt weist noch ein Handikap auf. Anlagen, die in einem Versicherungsmantel „verpackt“ werden, sind normalerweise relativ teuer.



    Was Sie mit dem Angebot machen können:


    1.) Bewerten Sie das Angebot finanzmathematisch (oder lassen Sie es bewerten).


    2.) Vergleichen Sie das Angebot mit anderen Anlageformen.


    3.) Entscheiden Sie dann, welche Handlungsoption auf Basis der Rendite und des Risikos am besten zu Ihnen passt.


    4.) Erst dann sollten Sie m.E. das Angebot und die Vertragsbedingungen weiter prüfen (das ersparen Sie sich nämlich, wenn die die Option „Angebot des Versicherers“ verwerfen).



    Viel Glück!



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).



    Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt.Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).



    Mit besten Grüßen