Erbrecht

  • Hallo


    Meine Schwiegermutter ist verstorben, mein Schwiegervater lebt noch. Sie haben ein kleines Haus und beide stehen im Grundbuch. Kein Testament.
    Meine Frau und ihr Bruder sind beide Erbberechtigt, beide haben zwei Kinder. Da mein Schwiegervater seine Kinder nicht auszahlen kann ohne das Haus zu verkaufen, hat er sie gebeten das Erbe auszuschlagen, denn sie erben es später ja doch. Jetzt meine Frage: 1. Wenn beide Kinder das Erbe ausschlagen, fällt dann das Erbe an meinen Schwiegervater? oder ist die Schwester meiner Schwiegermutter dann der nächste Erbe.
    Frage: 2 Was ist wenn der Bruder meiner Frau es sich anders überlegt und das Erbe nicht ausschlägt? fällt dann der Erbteil meiner Frau an meinen Schwiegervater oder an ihren Bruder?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  • Da mein Schwiegervater seine Kinder nicht auszahlen kann ohne das Haus zu verkaufen, hat er sie gebeten das Erbe auszuschlagen, denn sie erben es später ja doch.

    Das ist kein guter Vorschlag!


    Weder Ihre Frau noch Ihr Schwager sollten das Erbe ausschlagen. Sie werden einfach in das Grundbuch eingetragen und alles ist gut. Deswegen muss Ihr Schwiegervater doch nicht das Haus verkaufen!


    Niemand sagt, dass ein Erbe ausgezahlt werden muss. Es bleibt einfach so, dass Ihr Schwiegervater in diesem Haus wohnen bleibt bis zu seinem Tod. Das Haus gehört ihm immerhin zu 3/4 ! Das restliche Viertel teilt sich auf Ihre Ehefrau und Ihren Schwager auf - fertig.


    Sollten Ihre Frau und Ihr Schwager das Erbe ausschlagen, würde diejenige Person erben, die "an nächster Stelle" steht.
    Wer das ist, kann nur geprüft werden, wenn man ganz genau die Familienverhältnisse analysiert.


    Ferner hat die Ausschlagung des Erbes den Nachteil, dass sich Ihr Schwiegervater später die Sache noch anders überlegen kann. Wer weiß, wie lange er noch lebt und wer weiß, wie sich das Verhältnis zwischen ihm und seinen Kindern in Zukunft entwickelt.


    Es hat schon Fälle gegeben, wo sich alte Männer neu verliebt haben und statt ihrer Kinder die junge Ehefrau Nr. 2, die Geliebte, eine Pflegerin oder eine karitative Organisation als Erbe eingesetzt haben.


    Ihre Frau sollte - genauso wie Ihr Schwager - das Erbe antreten, auch wenn sie jetzt nichts davon hat, weil der Vater weiterhin allein das Haus bewohnen wird.