mittelbare/unmittelbare Zulagenberechtigung und steuerliche Auswirkungen

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich haben beide einen Riester-Vertrag mit Beiträgen in Höhe von jeweils ca 2000€ pro Jahr, so dass die maximale Zulagenhöhe in jedem Fall erreicht wird.


    Nun habe ich vom Finanzamt einen geänderten Steuerbescheid für 2013 bekommen.
    Wir sollen 722€ plus Zinsen nachzahlen, weil das Finanzamt eine Info von der zentralen Zulagenstelle bekommen hat mit dem Inhalt, dass meine Frau für 2013 nicht zulagenberechtigt sei.


    Es hat sich nun raus gestellt, dass in den Daten des Riester-Anbieters bis einschließlich 2014 fälschlicherweise steht, dass meine Frau unmittelbar zulagenberechtigt sei. Tatsächlich ist sie aber mittelbar zulagenberechtigt, da sie nicht gesetzlich rentenversichert ist, wir beide aber verheiratet sind und ich selbst unmitttelbar zulagenberechtigt bin.


    Nach diversen Gesprächen mit dem Finanzamt, der zentralen Zulagenstelle, dem Riester-Anbieter und dem Rentenversicherungsträger habe ich nun herausbekommen, dass ich warten muss, bis ich zum Jahresende eine $92 Bescheinigung erhalte, in der steht, dass die Zulagen zurückgefordert wurden. Erst dann kann ich bei der zentralen Zulagenstelle einen Antrag auf Festsetzung für 2013 stellen, so dass meine Frau als mittelbar zulagenberechtigt eingetragen wird. Sobald diesem Antrag stattgegeben wurde, kann ich dann beim Finanzamt eine erneute Änderung des Steuerbescheids beantragen,


    So kompliziert und unsinnig mir das ganze Prozedere erscheint, so ist es mir doch bis hierhin mittlerweile klar.
    Was ich nun nicht verstehe ist, dass mir die Finanzbeamtin mitgeteilt hat, ich müsste sogar noch mehr Steuern zahlen, wenn meine Frau mittelbar zulagenberechtigt ist als wenn sie gar nicht zulagenberechtigt ist. Hier setzt bei mir jegliches Verständnis aus.


    Ich bin davon ausgegangen:
    Ob mittelbar oder unmittelbar zulagenberechtigt, bekomme ich dieselben steuerlichen Vergünstigungen gegenüber jemandem, der nicht zulagenberechtigt ist.
    Wie kann es sein, dass ich als (mittelbar) Zulagenberechtigter mehr zahlen muss, als wenn ich nicht zulagenberechtigt bin?
    Die Finanzbeamtin hatte als einzige Erklärung, dass sei "eine komplizierte Berechnung und so käme es halt raus, wenn sie die Daten eingäbe...."


    Besten Dank für Aufklärung!




    PS: Die Komplexität des ganzen Verfahrens macht mir schier fassungslos und es wundert mich, dass es in den meisten Fällen offenbar trotzdem funktioniert. Hier ist wirklich ein bürokratisches Monster sonder Gleichen entstanden!

  • Riester komplex oder besser Aspirin complex?



    Hallo gromit,



    ich verstehe ich Frustration gut. Ich habe selber zwei „Riester-Beratungsfälle“ auf meinen Tisch liegen, wo man sich nur die Haare raufen kann. Grundsätzlich bin ich ein positiver denkender Mensch. Aber bei Riester zweifle ich so langsam, wer eigentlich bei diesen komplexen Produkten der Nutznießer ist. Natürlich die Banken, Versicherer und Vermittler, aber die Verbraucher?



    Es ist wirklich frustrierend wie wenig sich die Banken, Versicherungen und Vermittler mit diesem Produkt (das sie ja vermittelt haben und vermitteln) auskennen. Sobald man eine spezielle Frage hat, dann erlebt man das große Achselzucken.



    Zu Ihrer Frage: Es gibt Fallgestaltungen, bei denen die unmittelbar zulagenberechtigte Frau nominal und abgezinst (nach Steuern) besser dasteht, als der unmittelbar zulagenberechtigte Mann.



    Ein Beispiel für so einen Fall finden Sie hier:



    https://www.ihre-vorsorge.de/r…t-zulagen-jonglieren.html



    Mit fallen aber auch andere Gründe und Fallgestaltungen ein.



    Die Berechnung ist im Übrigen gar nicht so kompliziert. Mich verwundert daher die Aussage der Finanzbeamtin.



    Viel Glück!



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).



    Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt.Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).



    Mit besten Grüßen