Steuererklärung: thesaurierende ausländische Fonds Erträge / Jahressteuerbescheinigung (Problem mit Onvista Bank)

  • Hallo Leute.
    Wenn ich schon mal da bin würde ich gerne noch eine Frage an die Profis stellen.
    Ich zahle ja dieses Jahr relativ wenig steuern auf die Fonderträge. Bzw ich bezahle nichts, weil die Beträge deutlich unter dem Feiertag liegen.
    Die Kursgewinne sind zwar deutlich mehr aber diese werden ja erst beim Verkauf fällig.
    Nun die Frage: macht es steuerlich Sinn, die Aktien immer wieder mal zu verkaufen, sodass ich durch die Kursgewinne die 801 Euro auch voll ausschöpfen kann?
    Und kurz danach könnte ich die Aktien ja wieder neu kaufen.
    Grüße, Markus

  • Hallo @markusb78,
    natürlich macht es Sinn Freibeträge jedes Jahr auszuschöpfen. Die Kosten dafür müssen natürlich geringer sein als der Einspareffekt.
    Ich mache das mit meiner Nichtveranlagungsbescheinigung auch so. Da sind dieses Jahr 9657 € steuerfrei.
    Gruß


    Altsachse

  • @Altsachse
    Welche Voraussetzungen muss man haben um eine NV-Bescheinigung zu erhalten?


    zu deiner Aussage "die Kosten müssen geringer sein"... Ein kleines Beispiel.
    Angenommen ich habe 50 Euro steuerrelevante Kapitalerträge (also deutlich unter 801 €) und eine Order bei meiner Bank kostet 5€. Da macht es doch sicher Sinn, soviel Fontanteile zu verkaufen sodass ca. (801€-50€-2x5€=) 701 € an Gewinn in diesem Jahr erzielt werden. Und nach dem Verkauf können die selben Anteile wieder gekauft werden. Macht das Sinn? Oder vergesse ich da etwas?
    Sicherlich hat man beim erneuten Ankauf ein Verlust da der kaufpreis immer höher ist als der Verkaufspreis, aber solange der niedriger ist als die 701 Euro macht das doch eigentlich Sinn.
    Danke für eure Meinungen.

  • Man muß mit seinen steuerpflichtigen Einkünften niedriger als das Existenzminimum liegen. Dann kann man beim Finanzamt eine NVB beantragen. Hat man die, reicht man die bei seiner Bank ein. Dann bekommt man alle Erträge ohne Steuerabzug ausgezahlt.
    Die Formulare für die NVB gibt es beim Finanzamt, man kann sie aber auch selbst ausdrucken.
    Gruß


    Altsachse