Steuererklärung: thesaurierende ausländische Fonds Erträge / Jahressteuerbescheinigung (Problem mit Onvista Bank)

  • Sehr geehrtes TF-Team, hallo community.


    Ich habe den TF Beitrag "Mit thesaurierenden Fonds Erträge direkt wieder anlegen" aufmerksam gelesen. Leider kann ich den Inhalt teilweise nicht bestätigen.


    Ich besitze bei der Onvista Bank ausländische thesaurierende Fonds. Mir wurde auch eine Jahressteuerbescheinigung bzw. Jahresabrechnung geschickt, jedoch gibt es dort keinerlei Beträge. Diese Bescheinigung enthält ein paar meiner Fonds und als Betrag steht überall 0,00 €...
    Ich habe bei der Bank angerufen und mir eine kostenpflichtige detaillierte Jahresabrechnung schicken lassen... auch hier finde ich keine Auflistung meiner Dividenden. Geschweige denn wie in Ihrem Beitrag gesagt: "Am Ende des Jahres erhalten Sie von Ihrer Depotbank eine Jahressteuerbescheinigung, aus der Sie entnehmen können, welche Erträge angefallen sind und wo in der Anlage KAP Sie diese eintragen müssen. ....Auch (die anrechenbare Quellensteuer) weist Ihnen Ihre Onlinebank oder Ihr Broker in der Jahressteuerbescheinigung aus. Sie sollten den Betrag ebenfalls in der Anlage KAP angeben."
    => Das wäre ja einfach zu schön gewesen.
    Was kann ich nun tun? Mehr als dort anrufen und mir kostenpflichtig die Detailübersicht zuschicken zu lassen kann ich wohl kaum tun!? Ich sollte schon so langsam meine Steuererklärung durchführen. Kann mir jemand Helfen?



    Grüße, Markus

  • Da ich kein Onvista Depot habe, kann ich dir leider nicht konkret weiterhelfen. Es wird sich sicher einer hier finden. Allerdings ist dein Post mal wieder Wasser auf meinen Mühlen bzw. ein schöner Beleg dafür, dass die so gerne empfohlenen Thesaurierer (zB wegen dem Zinseszins- und Steuerstundungseffekt) alles andere als "steuereinfach" sind.


    Wenn du magst, schreib die Wertpapierkennnummern oder ISIN hier rein, dann kann ich für dich im Bundesanzeiger quer checken, ob tatsächlich keine Erträge angefallen sind oder ob die Bankunterlagen unvollständig sind. Du kannst das natürlich auch selbst machen unter bundesanzeiger.de dann rechts auf Fondsdata klicken...


    Und: Für eine "Nuller" Erträgnisaufstellung würde ich kein Entgelt zahlen bzw. wenn sich rausstellt, dass Erträge fehlen schon zweimal nicht. Notfalls Beschwerde an den Ombusdmann der Banken: https://bankenombudsmann.de/

  • Hi,


    kann es sein, dass es sich um ausländisch thesaurierende Fonds handelt? Wenn ja, dann melden diese Fonds im Laufe des Jahres die Angaben und du trägst es selbst ein. Kann also Sinn machen, dass man mit der Steuererklärung wartet bis alle Fonds die Daten veröffentlicht haben.


    By the way: Ab 2018 wird das alles viel einfacher! Der Steuerreform sei dank!


    LG

  • Okay danke schon mal für eure schnellen Antworten.


    Ich muss nochmal mein Problem etwas präzisieren :


    Ich habe 4 ausländische Fonds im Depot. In der JahressteuerBescheinigung werden 2 davon aufgelistet. Aber für alle Felder für die KAP steht 0,00 Euro.
    Auch steht in diesem Dokument, dass "zum Zeitpunkt der Erstellung nicht alle Daten verfügbar waren. Ich müsse aber aus gesetzlichen Gründen alle Daten angeben." Schon mal super! :(


    Bei der Bank angerufen heißt es, "kann man nix machen". Und dies Dokument kann auch nicht nochmal ausgestellt werden.


    Stattdessen bekam ich die Empfehlung die Erträge über ein zusätzliches Dokument namens "Erträgnisgutschrift aus Wertpapieren" für die Steuererklärung nehmen. Dieses Dokument gibt es jedoch wieder mal nur bei 2 von 4 meiner Fonds, da die Infos noch nicht an die Bank geliefert worden sein sollen. Und zu allem Übel steht in einem dieser zwei vorhandenen Dokumenten wieder überall 0,00 Euro. Geschweige denn eine Angabe wieviel Quellensteuer hier bezahlt wurde. Das steht da auch nicht drin. :(


    Aber selbst wenn ich alle diese vier Dokument (eins für jeden Fond ) hätte, wüsste ich nicht wie ich das in die KAP der Steuererklärung eintragen soll.


    Zumal muss ich doch nicht nur AusschüttungsErträge versteuern, sondern auch normale Kursgewinne. Oder liege ich da falsch?


    Der Kurs ist von 3 der Fonds nämlich zwischen 8 und 10% gestiegen. Ist das nicht auch ein Gewinn den ich dem Finanzamt angeben muss? Und diese Beträge sind deutlich höher als die paar Euros die als "Ausschüttungsbetrag pro Stück" in dem (bei mir verfügbaren Dokument) angegeben sind.


    Freue mich auf eure Antworten! :) und auf das Jahr 2018 wo das einfacher werden soll.


    Danke euch!

  • @Kater.Ka
    Sorry für den Doppelpost. War ein Versehen.


    Zur Info: ja! zwei meiner 4 ausländischen thesaurierenden Fonds sind ETFs und zwei sind normale gemanagte Fonds. Könnte das der Grund sein das ich für diese keine Dokumente habe? Muss ich bei den ETFs tatsächlich überhaupt gar nichts in der Steuererklärung angeben?

  • Nochmal die Bitte: entweder selbst im Bundesanzeiger schauen oder die 4 ISIN hier posten s. Beitrag von @Oekonom hier und von mir im Parallelpost.


    Zumal muss ich doch nicht nur AusschüttungsErträge versteuern, sondern auch normale Kursgewinne. Oder liege ich da falsch?

    Erst zum Verkaufszeitpunkt wird der Kursgewinn versteuert.

  • LU0290355717


    Betrag der Thesaurierung/ausschüttungsgleichen Erträge 6,7741031


    @Oekonom


    Hier steht dabei


    zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge


    aa) i.S.d. § 7 Abs. 1 und 27) 6,7741031


    Heißt das er muss nichts nachmelden sondern das unterliegt der Abgeltungssteuer?


    LU0125944966


    für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.01.2017 (d,h, nicht für StEkl 2016 relevant, es sei denn Du hattest die schon vor dem 01.02.16, dann gilt der Vorjahreswert)

    Ausschüttungsgleiche Erträge 0,6081


    Die Meldung ist von gestern, die Bank konnte die nicht haben

    IE00B449XP68


    Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,0000000


    LU0035765741


    Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 12,5860323


    Hier ist der Stichtag 31.08.

  • Bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstehe. Wenn die 6,77 Euro nicht in der Steuerbescheinigung / Erträgnisaufstellung stehen, dann sind sie ergänzend zu erklären. Der Passus mit der KapESt ist nur zur Info, vgl. dazu die Info in Fußnote 7 des Dokuments im Bundesanzeiger:


    "7) Die Angabe der Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer erfolgt an dieser Stelle ausschließlich zu Informationszwecken, da bei thesaurierenden ausländischen Investmentfonds zum Zeitpunkt des
    fiktiven steuerlichen Zuflusses kein Kapitalertragsteuerabzug erfolgt."


    Kurze Zwischenfrage : heißt das die ETFs sind doch Steuer relevant?
    Und wie gehe ich mit dem einem Stichtag um der nicht der 31.12 ist?

    - Beim DB x-tracker II Eurozone (LU0290355717) sind die 6,77 Euro pro Anteil in der Steuererklärung 2016 zu erfassen.
    - Beim Source Consumer ETF (IE00B449XP68) ist der ausschüttungsgleiche Ertrag gleich Null und daher besteht auch kein Handlungsbedarf.


    Bei einem abweichenden Stichtag musst du prüfen, wie viele Anteile du zum Stichtag (hier also einmal 31.01. und einmal 31.08) im Depot hattest und diese Anzahl von Anteilen mit den ausgewiesenen Erträgen multiplizieren. Wenn dein Anteilsbestand zum Stichtag "Null" ist, dann besteht kein Handlungsbedarf, auch wenn du dann zum 31.12. Anteile im Depot hattest, die du also nach den Stichtagen erworben haben musst.

  • Danke Leute!


    Ihr habt mir sehr geholfen. Habe auch mal im Bundesanzeiger gesucht und die nötigen Infos gesehen. Den Tipp hätte die Dame von der Bank mir allerdings auch geben können.


    Ich hatte bisher auch immer den Denkfehler das ich annahm die Kursgewinne ebenfalls in die StErk schieben zu müssen. Aber wäre eigentlich auch zu kompliziert gewesen)).


    Wenn ich das nun richtig sehe habe ich für steuer 2016:
    1 Fond mit 6,77 je Anteil
    1 Fond mit 0,00 je Anteil
    Und 2 weitere Fonds sind nicht für 2016 relevant da Ich erst nach dem Stichtag gekauft habe und der nächste Stichtag erst in 2017 kommt.


    Besten Dank!

  • Wenn ich das nun richtig sehe habe ich für steuer 2016:
    1 Fond mit 6,77 je Anteil
    1 Fond mit 0,00 je Anteil
    Und 2 weitere Fonds sind nicht für 2016 relevant da Ich erst nach dem Stichtag gekauft habe und der nächste Stichtag erst in 2017 kommt.

    genau so ist es ;)

  • Ja genau. :)


    2 Dokumente habe ich ja bekommen. Eine mit 0,00 und eine mit diesen 6,77.
    Perfekt. Stimmt also.
    Aber das die Frau von der Bank das nicht wirklich erklären könnte. Bzw. Sie sagte "sie darf keine Steuertips geben". Da sag ich mal lieber nix dazu.


    Grüße euch!!!

  • Ich will eure Hilfe ja nicht über-strapazieren :) aber ich hätte da noch eine Verständnisfrage, die für euch vermutlich sehr trivial ist.


    Auf einer dieser Abrechnungen steht keine Angabe zur gezahlten Quellensteuer, sonder da steht:
    "Bei Teilthesaurierungen kann die Steuerpflicht durch die Barausschüttungskomponente abgegolten sein. In diesen Fällen wurde auch die ggf. ausgewiesene anrechenbare Quellensteuer bereits im Rahmen der Ausschüttung berücksichtigt."


    Für mich bedeutet das nun, dass ich hier beim Fiskus keine Quellensteuer anrechnen lassen kann.
    Sehe ich das Richtig?

  • Aber das die Frau von der Bank das nicht wirklich erklären könnte. Bzw. Sie sagte "sie darf keine Steuertips geben".

    Wenn die Banken ihre eigenen Unterlagen nicht verstehen, ist das leider oft die (unprofessionelle und darüber hinaus falsche) Standardantwort.


    Auf einer dieser Abrechnungen steht keine Angabe zur gezahlten Quellensteuer, sonder da steht:
    "Bei Teilthesaurierungen kann die Steuerpflicht durch die Barausschüttungskomponente abgegolten sein. In diesen Fällen wurde auch die ggf. ausgewiesene anrechenbare Quellensteuer bereits im Rahmen der Ausschüttung berücksichtigt."


    Für mich bedeutet das nun, dass ich hier beim Fiskus keine Quellensteuer anrechnen lassen kann.

    Wenn die Bank Quellensteuer angerechnet / berücksichtigt hat, dann findest du das auf der Steuerbescheinigung. Da steht dann entweder


    - Summe der angerechneten ausländischen STeuer (Zeile 50 Anlage KAP) oder
    - Summe der anrechenbaren, noch nicht angerechneten ausländsichen Steuer (Zeile 51 Anlage KAP)


    Und wenn du Erträge von ausländisch thesaurierenden Fonds ergänzend zur Steuerbescheinigung erklärst - weil sie dort (noch) nicht enthalten sind, dann kannst du auch die bei den Fonds angefallene Quellensteuer geltend machen. Diesen Wert findest du auch in dem Dokument vom Bundesanzeiger.

  • Ja so ist das. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuerbescheinigung waren die Einträge alle 0 Euro. Damit muss ich die Daten aus dem Bundesanzeiger nehmen.
    Jedoch habe ich irgendwo gelesen, dass das Finanzamt die Quellensteuer nur akzeptiert wenn das im original Dokument von der Bank angegeben ist.
    Demnach akzeptiert der Fiskus das wohl nicht, wenn ich mich nur auf die Daten des Bundesanzeigers beziehe.
    Ich werde es dann sehen was das Finanzamt sagt.

  • Jedoch habe ich irgendwo gelesen, dass das Finanzamt die Quellensteuer nur akzeptiert wenn das im original Dokument von der Bank angegeben ist.Demnach akzeptiert der Fiskus das wohl nicht, wenn ich mich nur auf die Daten des Bundesanzeigers beziehe.Ich werde es dann sehen was das Finanzamt sagt.

    Das stimmt so nicht. Wenn du zB eine Anleihe von Portugal im Depot hast und 15 Quellensteuer einbehalten wurde, dann musst du diesen Einbehalt idR über den Bankbeleg der Zinszahlung nachweisen.


    Bei ausländisch thesaurierenden Fonds hatte ich noch nie Probleme, die Quellensteuer auf Basis des Ausdrucks vom Bundesanzeiger angerechnet zu bekommen.


    In deinem Fall ist aber bei keinem der beiden ETFs Quellensteuer angefallen, also gibts auch nix zum Anrechnen. ;)