Rechtsschutzversicherung

  • Ergebnisse der ROLAND-Umfrage 2017: Rechtsstreitrisiko




    Wie schätzen Menschen ihre persönliche Gefährdung einer Verwicklung in einen Gerichtsprozess ein (Frage: Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass Sie innerhalb der nächsten zehn Jahre an einem Gerichtsprozess beteiligt sind; egal ob als Kläger, beklagter oder Zeuge)?



    34% der Befragten gaben an, dass sie dies für möglich halten würden.


    27% halten das für eher unwahrscheinlich.


    30% für sehr unwahrscheinlich und


    9% machten keine Angabe zu dieser Frage.



    Die Fakten: Das persönliche Risiko, in einen zivilen Rechtsstreit verwickelt zu werden liegt über alle Altersgruppen bei 2,86% pro Jahr (Destatis-Statistik (2015) bezogen auf die Gesamtbevölkerung; keine Unterscheidung nach Altersgruppen / persönliche Betroffenheit).


    Immerhin 43% der Befragten waren so ehrlich und gaben zu, dass sie die Rechtskosten unterschätzt haben (44% gaben an, dass sie mit der Höhe der Kosten gerechnet hatten und 13% hatten die Rechtskosten überschätzt).



    Das zeigt eine You-Gov-Umfrage unter 2.015 Personen im Auftrag von der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, einem Rechtsschutzversicherer.



    Mein Kommentar: Die persönliche Risikoeinschätzung unterliegt einer typischen Verzerrung wie Kontrollüberschätzung oder Überoptimismus („… es wird nicht mir passieren …“)



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).

  • Danke für den Hinweis "offline". Mein Kommentar bezieht sich auf die Grafik und dem Auseianderklaffen zwischen eigener Risikoeinschätzung und Risikoeinschätzung bei Dritten (das betrifft mich persönlich - so wird es wohl bei den anderen sein).


    Die persönliche "Gefährdung" einer Verwicklung in einen Gerichtsprozess haben die Befragten relativ gut einschätzen können (siehe statistische Wahrscheinlichkeit; Destatis-Statistik).

  • Alte Leipziger trennt sich offensichtlich von Rechtsschutzsparte



    Wie verschiedene Medien berichteten, verkauft die Alte Leipziger ihre Rechtsschutzsparte einschließlich der Tochter RECHTSSCHUTZ UNION Schaden GmbH an die Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 Versicherungsverein a.G.



    Die Zustimmung des Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und des Bundeskartellamtes stehen nach Presseangaben noch aus.


    Mehr Informationen finden Sie hier:



    https://www.experten.de/2017/0…h-von-rechtsschutzsparte/



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).