DWS Toprente ist ein Dachfonds

  • Hallo,


    für die DWS Toprente werden Kosten von rund 1 Prozent pro Jahr angegeben. Die Fonds der DWS Toprente sind aber als Dachfonds organisiert.


    Im Verkaufsprospekt heißt es: "Anlagen in Zielfonds können zu Kostendoppelbelastungen führen, da sowohl auf der Ebene eines Teilfonds als auch auf der Ebene eines Zielfonds Gebühren anfallen können. Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zielfondsanteilen sind folgende Arten von Gebühren mittelbar oder unmittelbar von den Anlegern des Teilfonds zu tragen: – die Verwaltungsvergütung/Kostenpauschale des Zielfonds; – die erfolgsbezogenen Vergütungen des Zielfonds; – die Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge des Zielfonds; –Aufwendungserstattungen des Zielfonds; –sonstige Kosten.


    Die tatsächlichen Kosten dürften daher sehr viel höher liegen als rund 1 Prozent pro Jahr.


    Meine Frage an Finanztip: Ist es sinnvoll, nur die Kosten des Dachfonds als Vergleichsmaßstab zu nehmen?


    Und hat Finanztip schon mal versucht, die tatsächlichen Kosten zu recherchieren - oder ist dazu aufwendig?


    Grüße, Andreas

  • Die tatsächlichen Kosten dürften daher sehr viel höher liegen als rund 1 Prozent pro Jahr.

    Das stimmt - in bestimmten Grenzen kannst du das selbst recherchieren. Oft ist es so - und alles andere ist in meinen Augen nicht akzeptabel - dass der Dachfonds keinen Ausgabeaufschlag bei den Zielfonds zahlt (schon gar nicht bei hauseigenen) und darüber hinaus die Bestandsvergütung für die Zielfonds vereinnahmt. Das mindert die Kostenbelastung, aber bei doppelstöckigen Konstruktionen gibt es eben auch doppelte Kostenstrukturen - mal mehr, mal weniger....


    Sinn macht das natürlich vor allem für den Anbieter - wie @fitom schon schrieb.


    Und hat Finanztip schon mal versucht, die tatsächlichen Kosten zu recherchieren - oder ist dazu aufwendig?

    Das kannst du zumindest überschlägig selbst machen. Du nimmst den letzten Jahresbericht, schaust dir die Zielfonds und deren Kosten an. Dann unterstellst du pauschal eine Bestandsvergütung von 0,5% bei Aktien- und Mischfonds und 0,25% bei Rentenfonds.


    Grob gesagt wird das wie folgt aussehen:


    Kosten Dachfonds: 1,0 - 1,5% p.a.
    + Kosten Zielfonds: 1,0 - 1,5% Prozent p.a.
    - Einnahmen aus Bestandsvergütung von 0,25 bis 0,5%


    Macht nach Adam Riese Gesamtkosten von 1,75 - 2,5%p.a. mit Tendenz am oberen Rand.

  • Hallo Andreas12345,



    #fitcom und #Oekonom haben ja schon viele wertvolle Hinweise zu der Thematik Kosten und Dachfondsstruktur gegeben.



    Ich versuche mich daher auf die offen gebliebenen Fragestellungen zu konzentrieren:


    1.) Effektivkosten


    Seit dem 01.01.2017 erhält jeder Verbraucher vor Abschluss eines steuerlich geförderten Vertrages zur privaten Altersvorsorge ein standardisiertes Produktinformationsblatt. In diesem Produktinformationsblatt ist nun eine Kennzahl Effektivkosten auszuweisen (siehe Beispiel im Anhang).



    Für die DWS TOPRente Balance werden Effektivkosten bei 20 Jahren Einzahlungsdauer in Höhe von 1,26% (bei 30 Jahren: 1,14%) ausgewiesen. Bei der DWS TOPRente Dynamik 1,42% (20 Jahre) und 1,26% (30 Jahre). Die Effektivkosten liegen demnach deutlich höher als die von Ihnen genannten 1%.



    Zur Berechnungsmethodik der Effektivkosten gibt es eine Allgemeinverfügung der Produktionsinformationsstelle Altersvorsorge. Es ist ein sehr technisches Papier. Für Menschen ohne Affinität zur Finanzmathemathematik ist es etwas schwer verdaulich.



    Die Kennziffer Effektivkosten ist derzeit die beste Kostenkennziffer, die auf dem Markt ermittelt wird. Sie ist, wie viele andere Kennziffern auch, manipulierbar und nicht perfekt, aber wie gesagt das Beste, was auf dem Markt ist.
    Damit können Verbraucher zum ersten Mal die Kosten solcher Produkte analog des effektiven Jahreszinses bei Darlehen und Krediten vergleichen.



    2.) Nur Kosten des Vergleichsfonds heranziehen


    Ein klares nein. Bei der Kennziffer Effektivkosten sind folgende Kosten anzusetzen (siehe Allgemeinverfügung):


    „Bei der Ermittlung der Effektivkosten sind


    a. immer die aktuellen Kostengrößen in Brutto anzusetzen. Nur die Kostenrückerstattungen,die ihrer Höhe nach bestimmt und vertraglich festgelegt sind, können mit den Bruttokosten verrechnet werden.


    b. die vertragsindividuellen Kosten entsprechend der Art und Form, wie sie vom Anbieter bei der Berechnung der tatsächlichen Entwicklung des Vertragsvermögens gemäß ihrerTarifkalkulation angesetzt werden, anzusetzen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Festlegung ihrer Höhe (z.B.fester Betrag,in Prozent einer Bezugsgröße) und die zeitliche Abfolge ihrer Berücksichtigung (z.B.einmalig beim Abschluss des Vertrags, jährlich am Ende des Jahres).


    c. die Kosten zur Absicherung zusätzlicher Risiken sowie die anlassbezogenen Kosten im


    Sinne von § 2a Satz 1 Nr. 2 AltZertG nicht zu berücksichtigen. So sind nur die Beiträge zur Hauptversicherung bei der Berechnung der Effektivkosten zugrunde zu legen und


    esist von einer regelmäßigen Zahlung der Beiträge und Zulagen bis zum Beginn der


    Auszahlungsphase auszugehen. Bei den in derHauptversicherung integrierten


    Zusatzabsicherungen sind die Risikobeiträge1.Ordnung von den Beiträgen abzuziehen.


    d. folgende Größen als Kosten (Kt)


    anzusetzen:


    i. Sämtliche tatsächlich berechneten vertragsindividuellen Kosten, insbesondere


    1. Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten im Sinne des § 2a Satz 1 Nr. 1 AltZertG,


    2. Fondskosten(sog. OngoingCharges) im Sinne von Artikel 10 Abs.2 Buchstabe b der Verordnung(EU) Nr.583/2010 des vergangenen Geschäftsjahres, welche spätestens 6


    Monate nach der Veröffentlichung durch die Kapitalanlagegesellschaft angewendet werden müssen,


    3. Aufgelder beim Erwerb von Wertpapieren (z. B. Ausgabeaufschläge),


    4. Rücknahmeabschläge bei Fondsanteilen,


    5. Aufwendungen für vertraglich zugesagte Garantien,die in Formvon Gebühren entnommen werden,


    6. weitere,explizit von den Beiträgen bzw.dem Vertragsvermögen abgezogene Gebühren (z. B. Depot- und Kontogebühren (…)“



    Besser kriegen Sie es selber nicht hin.


    3.) Ermittlung der Kosten durch Finanztip


    Die Ermittlung (Prüfung) der Effektivkosten bedarf insbesondere bei Produkten mit einem Versicherungsmantel (z.B. fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen) eines Gutachtens (Anmerkung: hier gibt es keine solch umfangreichen Transparenzverpflichtungen wie bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen). Ich habe vor zwei Jahren solch ein Gutachten für ein Gericht erstellt, wo es um die Frage der Vermittlerhaftung bei dem Verkauf einer fondsgebundenen Rentenversicherung ging (der Vermittler hatte die Kosten auf einer Beratungsvorlage nach Angaben der Klägerin zahlenmäßig heruntergespielt und nicht auf Kick-back-Vergütungen hingewiesen). Für das Gutachten habe ich einen vierstelligen Betrag abgerechnet. Es war über 150 Seiten lang. Ich persönlich glaube nicht, dass es Finanztip zuzumuten ist, die Effektivkosten für eine Vielzahl von Produkten zu ermitteln, um die Kosten vergleichbarer zu machen.



    Für das Ihnen vermittelte Produkt ist es auch gar nicht notwendig, da Sie einfach auf die Produktionsinformationsblätter und die dort ausgewiesenen Kostenkennziffern zurückgreifen können.



    Viel Glück!



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).


    Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt.Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).


    Mit besten Grüßen