Bonuszinsen werden verweigert durch die Debeka

  • Die Debeka verweigert die Auszahlung des Bonuszinses von 1,5 % mit der Begründung, dass der Bausparvertrag voll angespart wurde.

    • Vertragsbeginn 2005
    • Abschlussgebühr 500,- €
    • Auszahlung der voll angesparten Summe inklusive 3% Zinsen April 2017
    • Laut Vertrag hatte ich die Möglichkeit mich bis zuletzt für den Bonuszins zu entscheiden und gegen ein Darlehen
    • Der Bonuszins würde gezahlt, wenn man auf ein Bauspardarlehen verzichtet hatte und den Vertrag auflöste

    Das Wesen des Bausparvertrages bestand darin, dass man zunächst - bis zur Zuteilung - zu einem geringeren Zins sparte, um dadurch in den Genuss eines günstigen Darlehens zu gelangen.


    Wenn man auf das Darlehen verzichtet hatte, erhielt man den Bonuszins bei Auszahlung des Guthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn.
    Dadurch hatte man wieder den üblichen Zins für langfristige Sparverträge erreicht, die damals (2005) üblich waren.


    Jetzt schreibt die Debeka: In früheren Bausparverträgen hätte man mir bei voll angesparten Bausparverträgen den Bonuszins aus Kulanzgründen gezahlt...

    Schlimmer gehts nimmer!


    Meine Frage: Ist die Nichtauszahlung des Bonuszinses Betrug oder nicht?


    Viele Grüße
    Babette

  • Hallo Babette,


    "schlimmer gehts nimmer" würde ich nicht unterschreiben!
    M. E. hat alles seine Richtigkeit. Du hattest einen Bausparvertrag über eine Summe von 50.000 Euro abgeschlossen, der bei Darlehensverzicht eine rückwirkende Verzinsung von bis zu plus 1,5 % vorsah. Voraussetzung für den Bonuszins ist also, dass ein Darlehensanspruch noch vorhanden ist - dieser muß wohl noch mind. 1.000 Euro betragen.
    Laut Deinen Angaben war Dein Vertrag inkl. der Zinsen für das laufende Jahr zum Zeitpunkt der Auflösung voll bespart; damit bestand eben kein Darlehensanspruch (von mind. 1.000 Euro) - und damit kein Anspruch auf den Bonuszins - mehr!
    Dass die Bausparkasse ggf. früher trotzdem aus Kulanzgründen bei voll besparten Verträgen zusätzliche Bonuszinszinsen zahlte und jetzt eben nicht mehr, hat doch keine Relevanz und ist m. E. aufgrund der schon langjährigen Nullzinsphase nachvollziehbar.


    Also: Kein Betrug!


    Alles Gute


    Johnny

  • Da gibt es aber noch viele Fragen:


    Woher stammt der Betrag von 1.000 €?


    Steht das so in den AGB?


    Genügt nicht auch 1 € Darlehensanspruch?


    Warum muss der Verzicht (schriftlich?) ausgesprochen werden?
    Genügt nicht auch ein stillschweigender (konkludenter) Verzicht?
    Und ist nicht auch ein bei (rechtmäßiger oder auch nicht) Kündigung erzwungener Verzicht ein Verzicht?


    Die Meinung von Fachleuten (z.B. auch von Verbraucherverbänden) geht dahin, dass der Bonus auch bei Vollbesparung gezahlt werden muss, wie er Jahrzehnte lang anstandslos gezahlt wurde.


    Es kann ja nicht sein, dass tausende von angesparten Bonuszinsen in der Silvesternacht plötzlich weg sind und sich die Baussparkassen über Gebühr ungerechtfertigt bereichern, bloß weil in eben dieser Nacht dem Bausparkonto ein paar hundert Euro Basiszinsen gutgeschrieben wurden.


    berghaus 07.08.17

  • Schade, dass hier so wenige mitdiskutieren, obwohl noch viele Fragen offen sind bzw. sogar noch neue auftauchen.



    Auch bei mir (BHW) wurden ab 2003 4 Jahre lang die Zinsen aus dem
    Vorgängervertrag, der noch weiter bestand, jeweils am Jahresende auf den
    neuen Vertrag übertragen, wobei bei dem alten Vertrag, das Guthaben
    immer noch die Bausparsumme überstieg ohne, dass der Bonus in Frage
    gestellt wurde.


    M.E. ist es Spitzfindigkeit und Winkeladvokatei zu behaupten, der Verzicht müsse zeitlich gesehen im Moment der Annahme der Zuteilung förmlich ausgesprochen oder erklärt werden. Er, der Verzicht, liegt doch ersichtlich vor in dem Moment, wo das Guthaben die Bausparsumme übersteigt und er liegt auch noch vor, wenn die Zuteilung angenommen wird.


    Wenn dann in einem Formular noch angekreuzt werden muss, dass man auf das Darlehen verzichtet, kann man auch getrost auf ein Darlehen von null Euro verzichten.


    Eine anderer Betrachtungs- und Verhaltensweise halte ich für Betrug, den wohl schon viele Bausparer so hingenommenn haben.



    Eigentlich
    müsste es dazu doch schon Urteile geben. Das BHW hat mir auch noch
    keine genannt, vermeidet es aber geflissentlich auf meine Frage dazu
    eine Antwort zu geben, nachdem sie mir schon 2014 angerdroht hat, dass
    der Bonus weg wäre, wenn die Bausparsumme erreicht würde.



    Die wurde dann tatsächlich dadurch erreicht und überschritten, dass der Bonus zu dem Guthaben hinzu gezählt wurde.



    Eigentlich
    hätte der Bonus da ja wieder weg sein müssen, nachdem er seinen Zweck
    der "Kündigung unter Hinzurechnung der Bonuszinsen" erfüllt hatte.



    Dies
    wurde ja zum Glück vom OLG Celle untersagt und das BHW hat eingesehen,
    dass eine Revision beim BGH keinen Erfolg haben würde und lässt die
    Bausparvertzräge wieder aufleben, nun aber mit neuen fiesen Tricks.
    siehe hier: BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens? - Seite 52 - Baufinanzierung - Finanztip-Community



    berghaus 23.10.17

  • [quote='Bonnie29','https://www.finanztip.de/community/thema/688-bausparkassen-trennen-sich-von-kunden-mit-hohen-zinsen?postID=50684#post50684']Also wenn eh innerhalb des nächsten halben Jahres die 10 Jahre seit Zuteilung vorbei sind, oder der Vertrag innerhalb von 1 Jahr voll bespart sein wird, wird das nix mehr mit der Treueprämie, wenn die Option noch nicht erklärt wurde.
    [/quote



    Laut geltendem Recht (Landgericht Nürnberg-Fürth, 16.05.2019 – Az.: 6 O 3243/18) hat die Auszahlung der Bonuszinsen und Rückerstattung der Abschlussgebühr zu erfolgen..
    Also unbedingt dagegen vorgehen, wenn die Bausparkasse dies verweigert hat.- Auch noch nachträglich (3 Jahe Zeit).